Exportrisikogarantien für das Wasserkraftwerk Ilisu in der Türkei

Bern, 15.12.2006 - Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 den Firmen Alstom, Colenco, Maggia und Stucky bedingte Exportrisikogarantien für ihre Lieferungen und Ingenieurleistungen von 225 Millionen Franken für das Wasserkraftwerk Ilisu grundsätzlich zugesagt. Über die Erteilung von endgültigen Garantien wird der Bundesrat befinden, wenn mit dem Bauherrn vereinbarte ergänzende Massnahmen zufriedenstellend erfüllt sind.

Der Bundesrat hat den Grundsätzlichen Zusagen an die vier Firmen zugestimmt, nachdem er zur Überzeugung gelangt war, dass nach umfangreichen Vorarbeiten die Voraussetzungen gegeben sind, um die im Umweltbereich geltenden internationalen Usanzen zu erfüllen. Die aufwändigen Vorarbeiten sowie das weitere Vorgehen wurden eng koordiniert in einem detailliert definierten Prozess mit Österreich und Deutschland, deren Exportkreditversicherern ebenfalls Anfragen im Zusammenhang mit diesem Projekt unterbreitet wurden.

Die vom Bundesrat als Voraussetzung für seine Grundsätzlichen Zusagen gestellten Bedingungen stützen sich auf die im Rahmen der OECD seit 2001 eingeführten Vereinbarungen über Umwelt und Exportkredite. Diese OECD-Vereinbarungen beruhen auf den geltenden Weltbank-Standards. Im Projekt Ilisu liegen die relevanten Aspekte in den Bereichen Umsiedlungen, Kulturgüter, Oekologie und Anrainerstaaten.

Erstmals haben die Exportkreditversicherer, die Exporteure und der Bauherr mit der Unterstützung international erfahrener unabhängiger Umweltexperten im Rahmen eines gemeinsamen Assessments die zur Erreichung der Weltbank-Standards noch erforderlichen ergänzenden Massnahmen ermittelt und vereinbart. Als Ergebnis wird der Bauherr noch eine Reihe von wesentlichen Bedingungen zu erfüllen haben, bevor eine endgültige Garantie beantragt werden kann, über die wiederum der Bundesrat befinden wird. Die Erfüllung dieser Bedingungen sowie später zu vollziehender Massnahmen wird von einem unabhängigen Expertenkomitee überwacht, das an die Exportkreditversicherer berichtet.

Der Bundesrat hat in seine Entscheidfindung auch die positiven Auswirkungen der Lieferungen und Ingenieurleistungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz sowie die wirtschaftliche Entwicklung der Türkei einbezogen. Die Türkei hat zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung einen hohen Bedarf an zusätzlicher Energie. Als inländische Energiequelle mit grösserem Potential steht einzig die Wasserkraft zur Verfügung.


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