Bundespräsident empfängt Europarats-Generalsekretärin: Austausch über Perspektiven nach dem Gipfel von Reykjavík

Bern, 07.09.2023 - Die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić, hat am Donnerstag, 7. September 2023, die Schweiz besucht und ist dabei mit Bundespräsident Alain Berset zusammengekommen. Das Gespräch war den Perspektiven des Europarates im Nachgang des Gipfels von Reykjavík gewidmet. Weitere zentrale Themen waren die Bewältigung der Kriegsfolgen in der Ukraine und der Schutz der Menschenrechte in Europa. Der Bundespräsident überreichte die Schweizer Ratifikationsurkunde für einen gestärkten Datenschutz.

Beide Seiten würdigten den im Frühling geweckten Elan und die Resultate des Gipfels, darunter die «Reykjavík Prinzipien für die Demokratie». Es gelte jetzt, in einer Zeit grosser Herausforderungen für den Kontinent und knapper Mittel, diese Ziele zu konkretisieren. Der Bundespräsident bekräftigte die Position der Schweiz, wonach die Verbindungen zwischen dem Europarat, der OSZE, der Europäischen Politischen Gemeinschaft und den UNO-Organisationen - namentlich auch den in Genf ansässigen - ausgebaut werden sollten.

Zu den Resultaten des Gipfels zählt zudem die Etablierung eines Registers zur Dokumentation der Schäden durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Dieses soll dazu beitragen, Beweise für die von Russland begangenen Verbrechen zu sichern. Bundespräsident Berset unterzeichnete in Reykjavík die Absichtserklärung und am 30. August hat der Bundesrat den Beitritt der Schweiz zum Schadensregister beschlossen. Die Schweiz unterstützt damit den politischen Prozess des Wiederaufbaus, den die «Ukraine Recovery Conference» 2022 in Lugano eingeleitet hatte.

Zur Sprache kam bei dem Treffen am Donnerstag auch die von Kosovo angestrebte Aufnahme in den Europarat. Die Schweiz begrüsst diesen Schritt. Unter anderem erhielten die Einwohnerinnen und Einwohner des Landes - und damit auch Angehörige der serbischen Minderheit und weiterer Gemeinschaften - auf diese Weise Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im April 2023 hat das Ministerkomitee des Europarats der Aufnahme Kosovos in einem ersten Schritt zugestimmt.  Vor einem definitiven Beschluss wird nun evaluiert, ob die kosovarische Rechtsordnung die Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erfüllt.

Die EMRK ist eine zentrale Referenz für die europäischen Gesetzgebungs- und Justizbehörden geworden. Aus Sicht der Schweiz gehört die Unabhängigkeit und starke Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu den wichtigsten Erfolgen des Europarates und seiner Mitgliedstaaten. Der Bundespräsident bedauerte, dass die EMRK und ihr Mechanismus heute unter Druck stehen. Es sei wichtiger denn je, sich zu engagieren für das Wertefundament, das ihr zugrunde liegt. 2024 feiert der Europarat sein 75-jähriges Bestehen. Die Ratifikation der EMRK durch die Schweiz wird sich zum 50. Mal jähren. Die beiden Jubiläen werden der Organisation und der Schweiz erneut Gelegenheit bieten, die Leistungen des Europarates beim Schutz der Menschenrechte herauszustreichen.

Stärkung des Datenschutzes
Anlässlich des Treffens in Bern überreichte Bundespräsident Berset der Generalsekretärin des Europarates zudem die Urkunde, mit der die Schweiz bestätigt, die Weiterentwicklung der Europäischen Datenschutzkonvention 108 aus dem Jahre 1981 zu ratifizieren. Das Änderungsprotokoll (108+) versteht sich als Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung.

Als einziges rechtsverbindliches internationales Instrument zum Schutz personenbezogener Daten spielt die Europäische Datenschutzkonvention 108 eine entscheidende Rolle bei der weltweiten Förderung des Rechts auf Privatsphäre. Das Änderungsprotokoll wird diese Rolle verstärken, es tritt jedoch erst in Kraft, wenn es 38 Vertragsstaaten ratifiziert haben. Die Konvention und das Änderungsprotokoll stehen Staaten offen, die nicht Mitglieder des Europarats sind, und entfalten so auch aussereuropäisch Wirkung.


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