Bericht über koordinierte Bundesfinanzhilfen im Kinder- und Jugendbereich

Bern, 30.08.2023 - Die Bundesstellen, die im Bereich der Kinder- und Jugendförderung Finanzhilfen ausrichten, koordinieren ihre Tätigkeiten wirksam und zielgerichtet. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 30. August 2023 verabschiedet hat.

In seinem Bericht bezieht der Bundesrat sich auf eine Bestandesaufnahme, die im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vom Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien BASS verfasst wurde. Untersucht wurden 23 Fördersysteme des Bundes, welche gestützt auf das Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) Beiträge an Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) für Förderung, Mitwirkung sowie Kinder- und Jugendschutz im ausserschulischen und ausserfamiliären Bereich ausrichten. Von diesen Finanzhilfen profitieren in der Schweiz wohnhafte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zu einem Alter von 25 Jahren.

Von den 10’004 Organisationen, die der Bund zwischen 2017-2020 unterstützt hat, haben lediglich 33 Organisationen Beiträge von mehreren Bundesstellen erhalten. Das Volumen betrug dabei über die vier Jahre insgesamt rund 27.5 Mio. Franken, was 6,9% des Gesamtbetrages entspricht. Erhält eine Organisation Unterstützung von mehreren Fördersystemen des Bundes, verlangt das Subventionsgesetz in bestimmten Fällen eine Koordination unter den beteiligten Bundesstellen.

Erforderlich ist dies beispielsweise bei der gleichzeitigen Unterstützung durch einen Strukturbeitrag im Rahmen der «Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen» des BSV und durch Finanzhilfen für spezifische Projekte. Dies traf auf 19 Organisationen zu. Drei Organisationen erhielten jeweils für ein und dasselbe Vorhaben Beiträge von mehreren Fördersystemen. Auch in diesem Fall ist eine Koordination vorgeschrieben. Ziel ist, eine Voll- oder Überfinanzierung eines Vorhabens durch Finanzhilfen des Bundes zu vermeiden. Daneben koordinieren sich die verantwortlichen Bundesstellen auch auf organisatorischer und inhaltlicher Ebene.

Die Bestandesaufnahme attestiert den zuständigen Bundesstellen eine zielgerichtete und wirksame Koordinationstätigkeit. Es zeigte sich zwar, dass die Instrumente eine Über- oder Vollfinanzierung eines Vorhabens durch Bundessubventionen nicht prinzipiell verunmöglichen. Bei den drei Organisationen, die im untersuchten Zeitraum für ein und dasselbe Vorhaben Beiträge von mehreren Fördersystemen erhielten, waren jedoch alle involvierten Bundesstellen gegenseitig über die Beiträge informiert.

Um die Koordinationstätigkeit der involvierten Stellen noch effizienter zu gestalten, beauftragt der Bundesrat das BSV damit, die bestehenden Koordinationsmassnahmen zu stärken, die gemeinsamen Prinzipien in diesem Rahmen zu verschriftlichen und eine Übersicht über die Fördersysteme im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zu erstellen. Es soll zudem geprüft werden, ob diese Übersicht auf der Plattform Kinder- und Jugendpolitik Schweiz zur Verfügung gestellt werden kann.

Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat von Peter Hegglin zur «Koordination der Instrumente des Bundes in der Kinder- und Jugendförderung» (19.4559).

Im Erhebungszeitraum 2017-2020 unterstützte der Bund 10’146 Vorhaben von 10’004 Organisationen. Davon entfallen 9’781 Vorhaben allein auf das Programm «Jugend+Sport» des Bundesamts für Sport, da in diesem Rahmen viele lokale Sportvereine unterstützt werden. Das Fördervolumen betrug 90 bis 110 Mio. Franken pro Jahr. Davon entfielen allein 60 bis 70 Mio. Franken im Jahr auf «Jugend+Sport» und 10 bis 14 Mio. Franken auf die Instrumente des BSV zur Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Verschiedene Fördersysteme des Bundesamtes für Kultur und die «Projektförderung Berufsbildung» des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation leisteten Strukturbeiträge im Umfang von knapp 17 Mio. Franken pro Jahr.


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