Bund entschädigt Skyguide für Ertragsausfälle im Ausland

Bern, 30.08.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 beschlossen, dass der Bund die Ertragsausfälle der Anbieterin von Flugsicherungsdiensten Skyguide für im Ausland erbrachte Leistungen weiterhin decken wird. Die nächste Referenzperiode beginnt im Jahr 2025.

Die Nachbarländer übertragen der Schweiz die Verantwortung für die Erbringung von Flugsicherungsdienstleistungen für Teile ihres Luftraums. Auf diese Weise kann die Schweiz insbesondere aufgrund der unmittelbaren Nähe der Flughäfen Genf und Zürich zur Landesgrenze einen genügend grossen Luftraum bewirtschaften, um den Flugverkehr sicher, effizient und wirtschaftlich abzuwickeln. Dies ist für den Betrieb der Schweizer Flughäfen und die Effizienz der Flugsicherung im Schweizer Luftraum im Allgemeinen von grösstem Interesse.

Werden die delegierten Gebiete jedoch nicht in die Schweizer Gebührenzone einbezogen – wie dies bei Italien, Österreich und teilweise bei Deutschland der Fall ist –, erleidet Skyguide Ertragsausfälle, die der Bund übernehmen kann. Diese Fehlbeträge belaufen sich auf rund 45 Millionen Franken pro Jahr.

Der Bundesrat, der die Situation alle drei Jahre neu beurteilen muss, hat nun beschlossen, die Ertragsausfälle der Skyguide auch in der nächsten Referenzperiode ab 2025 zu decken.


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