Kein Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für eidgenössische Initiativen und Referenden

Bern, 23.08.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Neuenburg nicht genehmigt. Die Gesetzesänderung sollte das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden verbieten.

Der Kanton Neuenburg änderte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte und verbot das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden im Kanton Neuenburg. Nach dem Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR, SR 161.1) müssen kantonale Ausführungsbestimmungen vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind. Entsprechend reichte der Kanton Neuenburg im September 2022 ein nachträgliches Gesuch um Genehmigung der Rechtsänderung ein.

Der Bundesrat hat die kantonale Rechtsänderung an seiner heutigen Sitzung nicht genehmigt, soweit sie eidgenössische Volksinitiativen und Referenden betrifft. Nach Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund die Ausübung der politischen Rechte in eidgenössischen, und die Kantone regeln sie in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Grundsätzlich ist es zulässig, dass die Kantone die Bundesvorschriften mit eigenen Regelungen ergänzen. Im vorliegenden Zusammenhang gilt dies aber nicht, weil die Bundesgesetzgebung das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische Volksinitiativen und Referenden gewollt nicht verbietet (vgl. dazu Pa.Iv. 22.471 und Mo. 20.3015). Das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg ist vom Entscheid des Bundesrates nicht betroffen und ist weiterhin anwendbar.


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