Schweizerisch-französisches Abkommen über die Regulierung des Genfersees: Bundesrat genehmigt Verhandlungsmandat

Bern, 23.08.2023 - Die Schweiz ist bereit, mit Frankreich über ein Abkommen betreffend die Regulierung des Wasserstands des Genfersees zu verhandeln. Am 23. August 2023 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat der Schweizer Delegation genehmigt. Dieses Abkommen wird es der Schweiz ermöglichen, den Pegelstand des Genfersees namentlich bei Hochwasser oder Trockenheit in Zusammenarbeit mit Frankreich anzupassen.

Seit 1884 stellt die Schweiz die Bewirtschaftung des Genfersees auf Grundlage eines interkantonales Vertrages sicher, der «Acte intercantonal concernant la correction et la régularisation de l’écoulement des eaux du Léman entre les Cantons de Genève, de Vaud et du Valais». Das Zusatzabkommen ermöglicht es der Schweiz, den Seepegel in Kooperation mit Frankreich zu regulieren, insbesondere bei Hochwasser und Trockenheit.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels stärkt dieses Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich den Informationsaustausch zwischen den beiden Ländern. In Bezug auf die Risiken für Menschen und Güter sowie auf mögliche Beeinträchtigungen der grundlegenden Nutzungen wird es sich auf Prognosen stützen. Sobald bestimmte Grenzwerte erreicht werden, erörtern die Schweiz und Frankreich gemeinsam die Lage, um Lösungen zu deren Bewältigung zu entwickeln.

Gemäss dem vom Bundesrat am 23. August 2023 verabschiedeten Mandat wird die Schweizer Delegation auf ein Abkommen hinarbeiten, das weder die Zuständigkeiten noch die Tätigkeiten im Rahmen bereits bestehender Übereinkünfte beeinträchtigt. Zudem muss das Abkommen die Autonomie der Kantone auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft wahren. 

Der Delegation unter der Leitung von Botschafter Felix Wertli, Chef der Abteilung Internationales des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), gehören Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), des Bundesamtes für Energie (BFE) sowie der Anliegerkantone Genf, Waadt und Wallis an.


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