Urkundspersonenregister: Flexibilisierung bei den Signaturen ab 1. Oktober 2023

Bern, 23.08.2023 - Publikationshinweis

Bisher muss das Schweizerische Register der Urkundspersonen (UPReg) elektronische öffentliche Urkunden und elektronische Beglaubigungen mit einem geregelten elektronischen Siegel signieren. Künftig kann es auch eine fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden. Diese Signatur muss aber von einer gesetzlich anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten stammen und darf nur verwendet werden, wenn das UPReg aufgrund einer technischen Störung nicht mit dem geregelten elektronischen Siegel signieren kann. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die entsprechende Änderung der Verordnung über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV) gutgeheissen und auf den 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt.


Adresse für Rückfragen

Christian Bütler, Bundesamt für Justiz, T +41 58 465 17 62, christian.buetler@bj.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Bundesamt für Justiz
http://www.bj.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97417.html