Bundesrat verabschiedet Botschaft für Rechtshilfevertrag mit Panama

Bern, 23.08.2023 - Die Schweiz und Panama wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Botschaft zu einem bilateralen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Panama verabschiedet. Die Schweiz baut damit im Interesse verstärkter Sicherheit das weltweite Vertragsnetz im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen weiter aus.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 die Botschaft zum Rechtshilfevertrag zwischen der Schweiz und Panama verabschiedet. Beide Staaten pflegen seit langem diplomatische Beziehungen und arbeiten auch in der Strafverfolgung regelmässig zusammen. Der bilaterale Rechtshilfevertrag erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden beider Länder bei der Strafverfolgung und fördert damit die Bekämpfung der internationalen Kriminalität.

Er verpflichtet die Schweiz und Panama, einander bei der Aufdeckung, der Verfolgung und Ahndung von Strafsachen die weitestgehende Rechtshilfe zu gewähren. Da beide Länder über bedeutende Finanzplätze verfügen, steht die Bekämpfung von Finanzdelikten und der Korruption im Vordergrund.

Rechtshilfe soll einfacher und schneller werden

Der Vertrag mit Panama schafft eine völkerrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der beiden Staaten. Er übernimmt die wichtigsten Grundsätze des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und entspricht den Anforderungen der Schweizer Rechtsordnung. Mehrere Bestimmungen zielen darauf ab, das Rechtshilfeverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Der Vertrag legt die Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit Rechtshilfe gewährt werden kann. Er schreibt insbesondere vor, welche Informationen ein Ersuchen enthalten muss, damit es bearbeitet werden kann, und regelt das Verfahren zur Erledigung eines solchen Ersuchens. Ausserdem werden die Gründe für die Verweigerung der Rechtshilfe abschliessend aufgeführt.

Auf elektronischem Weg um Rechtshilfe ersuchen

Erstmals enthält ein Rechtshilfevertrag eine Bestimmung, welche die elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen ermöglicht. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertragsstaaten die Echtheit des Ersuchens überprüfen können und ein sicherer Übermittlungskanal verwendet werden kann.

Nach den jüngst mit Indonesien und Kosovo abgeschlossenen Verträgen reiht sich der Vertrag mit Panama in eine Reihe von Rechtshilfeverträgen, welche die Schweiz in den letzten Jahren mit anderen Ländern im Interesse einer effizienteren Verbrechensbekämpfung ausgehandelt hat.

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald in beiden Staaten die nach dem jeweiligen Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Schweiz ist die Genehmigung durch das Parlament erforderlich. Der Vertrag ist, wie bei solchen Abkommen üblich, dem fakultativen Referendum unterstellt.


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