Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten: Vernehmlassung eröffnet

Bern, 21.08.2023 - Die Schweiz hat sich im bilateralen Landwirtschaftsabkommen mit der EU verpflich-tet, für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten gleichwertige Re-gelungen wie die EU festzulegen. Um diese Gleichwertigkeit aufrecht zu erhalten, müssen die Bestimmungen an die neue Importkontrollgesetzgebung der EU ange-passt werden. Diese Anpassungen sind für den freien Handel mit Tieren und Tier-produkten zwischen der Schweiz und der EU zentral. Das Eidgenössische Departe-ment des Innern (EDI) hat am 21. August 2023 die Vernehmlassung zu den entspre-chenden Änderungen eröffnet.

Die Anpassungen ans EU-Recht betreffen mehrere Bereiche. Darunter die Kontrolle von Tieren und Tierprodukten, die in die Schweiz eingeführt werden, den Ablauf dieser Kontrollen oder auch die fachlichen Anforderungen an das Kontrollpersonal.

Beispielsweise werden die Fristen verlängert, um Tiere oder Produkte vorzuführen, die durch die Schweiz in ein anderes Land transportiert werden. Zudem erhalten die Assistentinnen und Assistenten des grenztierärztlichen Dienstes weitergehende Kompetenzen als bis anhin und dürfen in bestimmten Fällen entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Einfuhr erfüllt sind oder nicht. Schliesslich kann der grenztierärztliche Dienst künftig auch die Kontrollen verstärken, wenn Fälle von Widerhandlungen gegen die Tierschutzgesetzgebung vorliegen oder ein Verdacht auf solche Widerhandlungen besteht. Aktuell verfügt er nur bei Widerhandlungen gegen die Tierseuchen- oder Lebensmittelgesetzgebung über diese Kompetenz. 

Der Vernehmlassungsentwurf enthält ausserdem Einfuhrbedingungen für Tiere, die mit bestimmten antimikrobiellen Arzneimitteln behandelt wurden, sowie für aus diesen Tieren hergestellte Lebensmittel. Dies soll dazu beitragen, den Anstieg der Antibiotikaresistenzen weiter einzudämmen.

Ausfuhrbescheinigungen werden digitalisiert
Für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten in Länder ausserhalb der EU sowie nach Island, Norwegen und Nordirland ist eine Ausfuhrbescheinigung notwendig. Der entsprechende Beantragungs- und Bewilligungsprozess soll künftig elektronisch erfolgen. Die vorliegende Änderung schafft die Rechtsgrundlage für ein Informationssystem, das dafür zum Einsatz kommen soll. Weil das System die exportierenden Betriebe administrativ entlasten wird, sollen sie im Gegenzug einen Teil der Betriebskosten übernehmen.

Änderungen beim Schweizer Heimtierpass
Für internationale Reisen benötigen Hunde-, Katzen- oder Frettchen-Haltende entweder einen Heimtierpass (Schweiz und EU-Länder sowie Island, Norwegen und Nordirland) oder eine Veterinärbescheinigung (alle übrigen Länder). Um das Reisen mit einem Heimtier für Personen aus den übrigen Ländern zu vereinfachen, soll es neu unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, Schweizer Heimtierpässe auch an ausländische Heimtierhaltende abzugeben.

Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen zur Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten dauert vom 21. August bis am 21. November 2023.


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