Einschränkungen für russische Reisedokumente

Bern, 16.08.2023 - Personen aus den russisch besetzten Gebieten der Ukraine und den abtrünnigen Regionen Georgiens können mit von Russland ausgestellten Reisedokumenten kein Schengen-Visum erlangen und keine Schengen-Aussengrenzen überschreiten. Die EU hat ihre bisherige Praxis dazu präzisiert. Der Bundesrat hat diese Regelung an seiner Sitzung vom 16. August 2023 übernommen.

Nicht anerkannt werden gewöhnliche und diplomatische Pässe, Aufenthaltsgenehmigungen für Staatenlose, Rückkehrbescheinigungen und Ausweise für Seeleute. In Bezug auf die Ukraine werden je nach Region verschiedene Ausstellungsdaten festgelegt, ab denen die Dokumente nicht mehr akzeptiert werden.

Für die abtrünnigen georgischen Regionen Abchasien und Südossetien gilt der 26. August 2008 als Stichtag. Nach diesem Datum in diesen Regionen oder an dort wohnhafte Personen ausgestellte russische Reisedokumente werden für ein Schengen-Visum nicht akzeptiert. Russland erklärte im August 2008, dass es Abchasien und Südossetien offiziell als unabhängige Staaten anerkenne. Nur sehr wenige Staaten haben dies getan, und die Schweiz betrachtet diese Regionen als integrale Bestandteile Georgiens.

Als Schengen-Mitgliedsland ist die Schweiz verpflichtet, entsprechende Entscheide der EU zu übernehmen. Trotz der Einschränkungen können Visa ausgestellt werden aus humanitären Gründen, aus Gründen nationaler Interessen oder aufgrund internationaler Verpflichtungen.


Adresse für Rückfragen

Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-97322.html