Revidiertes DNA-Profil-Gesetz: Ein Meilenstein für die Schweizer Strafverfolgung

Bern, 02.08.2023 - Seit dem 1. August 2023 steht den Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz ein neues Instrument zur Verfügung: Die DNA-Phänotypisierung erweitert das Spektrum der forensischen Fahndungs- und Ermittlungsmöglichkeiten. Neu können aus DNA-Spuren von einem Tatort äusserliche Merkmale des Spurenlegers oder der Spurenlegerin herausgelesen werden. Für die Arbeit der Polizei, der Staatsanwaltschaften und der Gerichtsmedizin ein Meilenstein.

Die forensische DNA-Analyse spielt eine zentrale Rolle bei der Aufklärung von Straftaten: Sie kann den Strafverfolgungsbehörden wichtige Hinweise bei der Ermittlung eines mutmasslichen Täters oder einer mutmasslichen Täterin liefern. Doch nicht immer liefert der Vergleich der DNA-Spur vom Tatort oder der Tatwaffe mit der DNA-Profil-Datenbank einen Treffer - nämlich dann, wenn das DNA-Profil der gesuchten Person in der Schweizerischen Datenbank nicht enthalten ist. Bisher endete der DNA-basierte Beitrag zur Identifikation eines mutmasslichen Täters oder einer mutmasslichen Täterin an dieser Stelle. Ab dem 1. August 2023 können die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung schwerer Verbrechen einen entscheidenden Schritt weitergehen.

Mit der Inkraftsetzung des revidierten DNA-Profilgesetzes kann unter bestimmten Voraussetzungen neu die DNA-Phäntoypisierung (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 16. Juni 2023) eingesetzt werden. Bislang wurde mit der DNA-Analyse einzig ein DNA-Profil erstellt und damit eine Aussage zum Geschlecht des Spurenlegers oder der Spurelegerin erlangt. Nun können aus den codierenden DNA-Abschnitten einer Spur mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit folgende äusserlich sichtbaren Merkmale herausgelesen werden: Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft und das Alter einer Spurenlegerin oder eines Spurenlegers.

Die Spur nimmt «Gestalt» an

Lassen sich in der Anfangsphase von Ermittlungen mit herkömmlichen Mitteln keine oder nur wenig aussagekräftige Hinweise zur Täterschaft gewinnen, so kann die Phänotypisierung neue, wichtige Erkenntnisse für die Strafverfolgungsbehörden liefern: Sie erlaubt es der Polizei, den Kreis der Verdächtigen näher einzugrenzen und die Ermittlungen zu fokussieren. Auch können Aussagen von Opfern oder Zeugen besser eingeordnet werden (Beispiele auf der Website von fedpol, siehe Links). Dank der Phänotypisierung kann die Polizei zum Beispiel im Einzelfall mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Tatortspur von einem ca. 45-jährigen, braunhaarigen Mann westeuropäischer Herkunft mit grünen Augen stammen dürfte. Erkenntnisse aus der Phänotypisierung könnten auch bei der Aufklärung weit zurückliegender Straftaten - sogenannte «Cold Cases» - helfen und der Suche nach dem Täter oder der Täterin neue Impulse verleihen.

Ein wichtiges Element - aber nicht das einzige

Mit der DNA-Analyse allein lassen sich Verbrechen nicht aufklären. Direkte «Treffer» beim Abgleich einer DNA-Spur vom Tatort mit der DNA-Datenbank CODIS, das Resultat der Phänotypisierung oder des Suchlaufs nach Verwandtschaftsbezug sind keine Beweise dafür, dass der Spurenleger oder die Spurenlegerin auch der Täter oder die Täterin ist. Einvernahmen von Opfern, Zeugen und Verdächtigen sowie das Überprüfen derer Aussagen sind nebst zahlreichen anderen Massnahmen nach wie vor zentrale Elemente in Strafverfahren für die Ermittlung einer mutmasslichen Täterschaft. Den entscheidenden Hinweis dafür kann aber die erweiterte DNA-Analyse liefern.


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