Pflichtlager für Impfstoffe wird freigegeben

Bern, 13.07.2023 - In der Versorgung mit Impfstoffen der Humanmedizin droht eine Mangellage. Um die Versorgung weiterhin sicherzustellen, hat WBF-Vorsteher Guy Parmelin die Freigabe der Pflichtlager angeordnet. Die Verordnung tritt per 15. Juli 2023 in Kraft.

Betroffen von Versorgungsstörungen sind derzeit verschiedene Impfstoffe, welche im Schweizerischen Impfplan empfohlen werden. Darunter sind: der vierfache Kombinationsimpfstoff für die Auffrischung der Grundimmunisierung von Kindern im Alter von vier bis sieben Jahren gegen Diphterie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus), ein Impfstoff gegen Hirnhautentzündung (Meningokokken) sowie Impfstoffe gegen Windpocken (Varizellen). Die Freigabe der Pflichtlager ermöglicht, dass die Versorgung sichergestellt werden kann.

Die Gründe für die Versorgungsstörungen sind vielfältig. Es handelt sich um Impfstoffe, welche weltweit stark nachgefragt und in ungenügenden Mengen vorhanden sind. In der Schweiz kam es zu Zulassungsübertragungen und damit verbundenen Auflösungen von Pflichtlagerbeständen, was die Situation zusätzlich erschwert. Gleichzeitig gibt es aber auch Neuzulassungen, welche die Versorgung nachhaltig stabilisieren werden, sobald sich ein neues Gleichgewicht eingestellt hat. Die neuen Zulassungsinhaber und jene mit neuen Produkten werden die Pflichtlager sukzessive auffüllen, immer vorausgesetzt, dass die Versorgung des Marktes gewährleistet bleibt.

Die Freigabe der Pflichtlager für Impfstoffe unterstützt die Wirtschaft dabei, ihren Versorgungsauftrag weiterhin wahrnehmen zu können. Sie gilt für alle Impfstoffe der Humanmedizin, die gemäss Verordnung der Pflichtlagerhaltung unterliegen, auch wenn aktuell lediglich ein Teil der Impfstoffe von Versorgungsstörungen betroffen ist. Mit der Freigabe kann die Versorgung bei kurzfristigen Engpässen rasch mit Ware aus den Pflichtlagern verbessert werden. Die wirtschaftliche Landesversorgung WL rechnet damit, dass sich die Versorgungslage voraussichtlich im Frühjahr 2024 entspannen wird.  

Die Impfempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) gelten weiterhin. BAG und EKIF passen ihre Empfehlungen umgehend an, wenn die Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann. Dies ist aktuell nicht notwendig.


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