Menschenrechtssituation in der Schweiz: Bundesrat präsentiert seine Position zu den UNO-Empfehlungen

Bern, 07.07.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 die Stellungnahme zu den Empfehlungen verabschiedet, die der UNO-Menschenrechtsrat im Rahmen der vierten Allgemeinen regelmässigen Überprüfung (UPR) an die Schweiz gerichtet hat. Die Schweiz hat diese am 7. Juli 2023 den Vereinten Nationen vorgelegt.

Am 27. Januar 2023 nahmen 118 Staaten an der Allgemeinen regelmässigen Überprüfung der Schweiz durch den Menschenrechtsrat in Genf teil. Die Schweiz wird von der internationalen Gemeinschaft als Gaststaat mit einem klaren Menschenrechtsprofil wahrgenommen. Während der Überprüfung wurden 317 Empfehlungen an die Schweiz gerichtet. Die Stimmung war konstruktiv, und die Bilanz der Schweiz fiel insgesamt positiv aus.

Das Peer-Review-Verfahren ist eines der bedeutendsten Instrumente des UNO-Menschenrechtsrats zur Beobachtung der Menschenrechtssituation in der Welt. Im Rahmen der UPR wird jeder UNO-Mitgliedstaat alle fünf Jahre durch die anderen Mitgliedstaaten in Bezug auf die Menschenrechtslage in seinem Land überprüft. Die Empfehlungen der Mitglieder können von der Verbesserung der Menschenrechtslage in bestimmten Bereichen über die Überarbeitung bestehender Gesetze bis hin zu Lösungen für festgestellte Mängel reichen.

Von den 317 Empfehlungen hat der Bundesrat 209 angenommen. Er akzeptierte insbesondere Empfehlungen in folgenden Bereichen: Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, bessere Vertretung von Frauen in Entscheidungspositionen, Verstärkung der Massnahmen gegen Hassreden und Diskriminierung, insbesondere Sensibilisierung für Rassendiskriminierung, und Einbezug von Menschen mit Behinderungen. Die Stellungnahme des Bundesrats ist das Ergebnis einer umfassenden Konsultation der betroffenen Bundesämter und der Kantone sowie eines Austauschs mit weiteren bundesexternen Akteuren.

Umsetzung der angenommenen Empfehlungen

Die Umsetzung der angenommenen Empfehlungen auf nationaler Ebene ist Aufgabe des Bundes und der Kantone im Rahmen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs. Die Schweiz wird den Dialog mit allen relevanten Akteuren bis zum nächsten UPR-Zyklus fortsetzen. Die Umsetzung wird gemeinsam vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und vom Eidgenössischen Justiz - und Polizeidepartement (EJPD) überwacht.


Adresse für Rückfragen

für weitere Informationen:
Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Tel. + 41 58 482 24 14
sts.afm.mrd@eda.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96621.html