Mehr Preiswahrheit bei Flugtickets

Bern, 16.12.2005 - Informationsblatt zu den Reiseangeboten per 1. Juni 2006Ab 1. Juni 2006 müssen Reiseangebote in der Werbung mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden. Zuschläge für Kerosin, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren und sonstige Abgaben müssen im Gesamtpreis enthalten sein. Das seco-Informationsblatt über die Preisbekanntgabe und Werbung für Reiseangebote wird entsprechend angepasst.

In den letzten Jahren hat sich immer mehr die Praxis verbreitet, in der Preiswerbung für Flug- und sonstige Reisen Kostenelemente wie Abgaben, Zuschläge und Gebühren, die im tatsächlich zu bezahlenden Preis eingeschlossen sein sollten, auszugliedern. Zu denken ist an Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge und Flughafentaxen. Diese Praxis hat dazu geführt, dass der tatsächlich vom Kunden zu bezahlende Preis den im Inserat hervorgehobenen Preis letztlich oft um ein Mehrfaches übersteigt.

Um im Bereich der Flug- und sonstigen Reisen Preiswahrheit und Preisklarheit zu schaffen, hat das seco beschlossen, sein Informationsblatt aus dem Jahre 1999 per 1. Juni 2006 zu überarbeiten und den Grundsatz der Angabe des Gesamtpreises unmissverständlich festzulegen. Danach müssen sämtliche Preisbestandteile wie Steuern, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren sowie Treibstoffzuschläge im ausgewiesenen Preis enthalten sein. Dies wird für alle Angebote von Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern und Reisebüros gelten, die in der Schweiz werben.

Bern, 16. Dezember 2005

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