NKVF veröffentlich ihren Tätigkeitsbericht 2022

Bern, 06.07.2023 - In ihrem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 stellt die Nationale Kommission zur Verhütung der Folter (NKVF) ihre Besuchsaktivitäten in Alters- und Pflegeheimen vor. Zudem fokussierte sich die NKVF auf die Überprüfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen im Bereich der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug sowie auf die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen in psychiatrischen Einrichtungen und bei zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg.

Insgesamt führte die Kommission im letzten Jahr 28 Besuche in Einrichtungen durch, in denen sich Personen entweder im Freiheitsentzug befinden oder freiheitsbeschränkenden Massnahmen unterliegen. Sie erstattete den Trägern der betreffenden Institutionen jeweils mündlich Bericht über ihre Erkenntnisse und richtete 16 Berichte zur Stellungnahme an die zuständigen Behörden.

Die Kommission baute im letzten Jahr ihre Besuchsaktivitäten im Bereich der Alters- und Pflegeheime aus. Sie besuchte seit Herbst 2021 insgesamt acht Alters- und Pflegeheime an verschiedenen Standorten in der Schweiz. Die Kommission zieht eine positive Bilanz, auch wenn sie für alle Einrichtungen Handlungsbedarf formuliert hat. So stellte sie allen besuchten Einrichtungen fest, dass bei der Dokumentation von bewegungseinschränkenden Massnahmen Verbesserungen notwendig sind. Zu den am häufigsten angewendeten bewegungseinschränkenden Massnahmen gehören mechanische und elektronische Vorkehrungen wie Bettgitter, Bodenbetten, Festhaltungen in Rollstühlen durch Gurte oder Tische sowie Klingelmatten, Sensoren und Alarmarmbänder. Die Mehrheit der besuchten Heime setzten zudem auch architektonische Massnahmen ein bzw. führten eine geschlossene Abteilung für demenzerkrankte Bewohnende. Die Präsidentin der NKVF, Martina Caroni, ergänzt: «Ein weiteres wichtiges Thema bei den Besuchen ist die strukturelle Gewalt. So werden in Alters- und Pflegeheimen Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Gewohnheiten betreut. Rigide Abläufe der Heime schränken die Individualität der Bewohnenden stark ein. Oft erlebt die Kommission, dass sich pflegebedürftige Menschen an die Abläufe des Heimes anpassen müssen, statt umgekehrt.»

Die NKVF hat zudem in zwei psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Innerrhoden die Einhaltung der erwachsenenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere bei bewegungseinschränkenden Massnahmen und Behandlungen ohne Zustimmung, überprüft.

Weitere Schwerpunkte der Kommissionstätigkeit stellten die Überprüfung der Umsetzung ihrer früheren Empfehlungen im Bereich der Gesundheitsversorgung im Justizvollzug sowie grundrechtliche Fragen im Bereich der Polizeiarbeit dar. Die Kommission besuchte verschiedene Polizeiposten der Kantonspolizeien Basel-Stadt, Bern und Neuenburg.

Im Bereich der Migration konzentrierte sich die Kommission weiterhin auf regelmässige Besuche in den Bundesasylzentren sowie das menschenrechtliche Monitoring der zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Die NKVF besuchte im letzten Jahr acht teils regulär und teils temporär betriebene Bundesasylzentren. Im April 2023 veröffentlichte die Kommission einen ausführlichen Gesamtbericht mit den Erkenntnissen und dem bestehenden Handlungsbedarf zu diesen Besuchen. Der Fokus dieses Berichtes bildete die Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Zudem begleitete die Kommission 28 zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg der Vollzugsstufe 4 sowie 41 Zuführungen an den Flughafen aus zehn Kantonen. Zusätzlich wurden 22 Zuführungen im Rahmen von zwangsweisen Rückführungen der Vollzugsstufen 2 und 3 aus neun Kantonen beobachtet.


Adresse für Rückfragen

Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 465 16 20



Herausgeber

Nationale Kommission zur Verhütung von Folter
http://www.nkvf.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-96530.html