Kantone prüfen Nutzung von Zivilschutzanlagen durch den Bund zur Unterbringung von Asylsuchenden

Bern-Wabern, 30.06.2023 - Der Sonderstab Asyl (SONAS) hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 die nächsten Schritte zur rechtzeitigen Bereitstellung ausreichender Unterbringungsplätze für Asyl- und Schutzsuchende konkretisiert. Die Kantone prüfen hierzu, inwieweit sie dem Bund Zivilschutzanlagen vorübergehend für die Beherbergung von Asyl- und Schutzsuchenden abgeben können. Parallel dazu evaluiert die Armee, welche der bisher von ihr ans SEM abgetretenen Infrastrukturen weiterhin für die Unterbringung der Flüchtlinge nutzbar wären und welche Gebäude zusätzlich auch über das Jahr 2023 hinaus zur Verfügung stünden.

Um den für diesen Herbst prognostizierten Engpass bei der Unterbringung von asyl- und schutzsuchenden Personen abfedern zu können, diskutierte der Sonderstab Asyl (SONAS) an seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 weitere Optionen. Ziel ist es, vorsorglich genügend Unterbringungsplätze bereitzustellen, um allen in der Schweiz Zuflucht suchenden Menschen ein Dach über dem Kopf gewährleisten zu können. In seinem wahrscheinlichsten Szenario rechnet das SEM in diesem Jahr mit 27 000 Asylsuchenden (+/- 3000), je nach geopolitischer Entwicklung sind auch bis zu 40 000 möglich. Die Vertreterinnen und Vertreter im SONAS waren sich einig, dass vor diesem Hintergrund alles getan werden muss, um die vorzeitige Zuweisung von asylsuchenden Personen an die Kantone zu vermeiden.

Vorübergehende Nutzung von Zivilschutzanlagen in den Kantonen in Prüfung

In der Arbeitsgruppe «Unterbringung» des SONAS wurden weitere Beherbergungsoptionen vertieft geprüft. In Absprache mit dem Vorstand der Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK, dem Schweizerischen Städteverband SSV und dem Schweizerischen Gemeindeverband SGV wurden alle Kantone gebeten, bis nach den Sommerferien zu prüfen, inwieweit sie dem Bund Schutzanlagen in ihrem Kanton vorübergehend zur Verfügung stellen können.

Das SEM würde die Schutzanlagen von den kantonalen Eigentümern mieten und erst bei Bedarf eröffnen. Für den Betrieb käme das bewährte Betriebskonzept der Bundesasylzentren mit vom SEM mandatierten Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistern zur Anwendung. Die Kantone erhielten für die zusätzlich dem Bund zur Verfügung gestellten Plätze die üblichen Kompensationen des Verteilschlüssels für Asylsuchende (Asylverordnung 1, Anhang III).

Die Aufteilung auf die Kantone soll sich am folgenden Grundsatz orientieren:

  • Kantone mit einem Anteil von über 5 % am Verteilschlüssel: 1 Anlage mit 200 Plätzen.
  • Kantone mit einem Anteil von 3 bis 5 % am Verteilschlüssel: 1 Anlage mit 150 Plätzen.
  • Kantone mit einem Anteil von weniger als 3% am Verteilschlüssel: 1 Anlage mit 100 Plätzen; den beschränkten Möglichkeiten kleinerer Kantone wird Rechnung getragen.  

Die Anlagen sollen sich in einem mit vertretbarem Aufwand nutzbaren Zustand befinden und den Menschen einen Aufenthalt von mehreren Monaten erlauben. Das SEM vergütet die Nutzung zu den ortsüblichen Tarifen des Zivilschutzes. Anforderungen an die Anlagen sind insbesondere:

  • Verfügbarkeit: Die Anlage steht vom September 2023 bis Februar 2024 zur Verfügung, ist frei von vertraglichen Verpflichtungen und der Eigentümer ist mit der Vermietung ans SEM einverstanden.
  • Nutzbarkeit: Die Anlage ist mit der angegebenen Kapazität nutzbar für die Unterbringung von Asylsuchenden, alle nötigen Bewilligungen liegen vor (Brandschutz u.ä.).
  • Ausstattung und Kapazität: Die Anlage verfügt über Räumlichkeiten für Schlafen, Essen, Aufenthalt und Sanitäranlagen. Je nach Anlage kann erfahrungsgemäss ca. ein Drittel bis die Hälfte der nominellen Kapazität genutzt werden.
  • Lage: Die Anlage sollte mit öV erschlossen sein und ganzjährig problemlos mit Fahrzeugen (PKW/Personentransporter) erreichbar sein.

SEM bleibt mit Armee im Gespräch zur weiteren Nutzung von Armeeanlagen

Parallel dazu lotet das SEM zusammen mit der Armee in den nächsten Wochen aus, inwieweit die bisher genutzten Militärinfrastrukturen über welchen Zeitraum weiterhin vom SEM genutzt werden können. Die Armee stellt dem SEM seit Mitte letzten Jahres dankenswerterweise militärische Strukturen temporär für die Unterbringung von Schutz- und Asylsuchenden zur Verfügung. Derzeit entfallen von den insgesamt über 10 000 Unterbringungsplätzen des Bundes rund 3800 auf Infrastrukturen der Armee.

Weiter prüft die Armee bis Mitte September, welche zusätzlichen Truppenunterkünfte oder Hallen – unter Berücksichtigung der Erfüllung ihres eigenen Auftrages – für die Unterbringung der Asyl- und Schutzsuchenden auch über das Jahr 2023 hinaus verwendet werden könnten.

Ziel ist, bis im Frühherbst im Sinne einer Verbundleistung aller beteiligten Partner von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden insgesamt mindestens 3000 zusätzliche Unterbringungsplätze bereitstellen zu können.


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