Covid-19-Hilfsgelder für den Sport: Zu viel ausbezahlte Beträge werden zurückgefordert

Magglingen, 29.06.2023 - Im Rahmen des Stabilisierungspaketes 2021 hat der Bund über den Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic, mit gut 100 Millionen Franken Schweizer Sportorganisationen unterstützt. Überprüfungen ergaben Hinweise auf teilweise nicht zweckkonform verwendete Subventionen. Ausgehend von einem Prüfbericht der Internen Revision VBS hat das Bundesamt für Sport Swiss Olympic angewiesen, diese Fälle zu untersuchen und zu viel ausgerichtete Beträge bis spätestens Ende 2023 zurückzuerstatten.

In der Covid-19-Pandemie haben Bundesrat und Parlament verschiedene Hilfspakete beschlossen. Mit insgesamt rund 500 Millionen Franken Unterstützungsgeldern konnte verhindert werden, dass der Schweizer Sport in seinen Strukturen geschwächt wird. Eines dieser Hilfspakete war das Stabilisierungspaket 2021. Für das Stabilisierungspaket 2021 standen rund 150 Millionen Franken in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung, am Ende wurden rund 103 Millionen Franken an 1900 Sportorganisationen ausbezahlt. Die Verteilung der Finanzhilfen hat das Bundesamt für Sport BASPO via Vereinbarung dem Dachverband des Schweizer Sports, Swiss Olympic, übertragen. Swiss Olympic wiederum verlangte von den nationalen Verbänden ein Stabilisierungskonzept, auf deren Grundlage die Feinverteilung an Sportvereine und weitere -organisationen geregelt wurde.

Rückerstattung von zu viel ausgerichteten Beträgen

Das BASPO, Swiss Olympic und die Interne Revision VBS haben wie beim Stabilisierungspaket 2020 in stichprobenbasierten Prüfungen die Verwendung der Hilfsgelder für das Jahr 2021 untersucht. Die gemeinsamen Haupterkenntnisse fasst die Interne Revision VBS in ihrem Prüfbericht zusammen: Der Bezug der gemeldeten Schäden zur Pandemie ist teilweise nicht direkt nachvollziehbar; die ausgerichteten Beiträge wurden in einzelnen Fällen für Kapitalrückzahlungen an die Eigentümer verwendet; etliche Organisationen weisen im Jahr 2021 einen Gewinn aus, der höher ist als vor der Pandemie. Zudem stellt sich in wenigen Einzelfällen die Frage, ob ein zu hoher Anteil der Hilfsgelder für administrative Belange eingesetzt worden ist.

Sie empfiehlt daher dem BASPO, einerseits mit Blick auf mögliche unangemessene Jahresgewinne eine nachträgliche Überprüfung des ausbezahlten Betrags vorzunehmen. Andererseits sollen zudem bereits festgestellte Sachverhalte vertieft analysiert und nicht gerechtfertigte Gelder zurückgefordert werden. Bundesrätin Viola Amherd hat das BASPO beauftragt, die Empfehlungen bis Ende 2023 umzusetzen.

Zur Umsetzung hat das BASPO Swiss Olympic angewiesen, die entsprechenden Fälle nochmals zu untersuchen und die Ergebnisse durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Das BASPO erwartet eine Rückerstattung von zu viel ausgerichteten Beträgen bis spätestens Ende 2023.

Wirksamkeit der Aufsicht wird überprüft

Die Revision stellt in ihrem Bericht zudem fest, dass die Beurteilung des zweckgerichteten Einsatzes der Mittel mit grossen Herausforderungen verbunden und das aktuelle Aufsichtssystem des BASPO an seine Grenzen gestossen war. Deshalb empfiehlt sie, die Wirksamkeit des Systems und die Rückforderungsmöglichkeiten zu überprüfen und gegebenenfalls die indirekte Sportförderung via Swiss Olympic anzupassen. Das BASPO wird diese Empfehlung im Rahmen laufender Arbeiten im Kontext der Subventionsausschüttung im Grundsatz umsetzen.


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