Bundesrat beschliesst die dritte Objektblattserie des Sachplans Militär

Bern, 28.06.2023 - Auf der Grundlage des Programmteils des Sachplans Militär von Dezember 2017 hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 die dritte Serie von Objektblättern verabschiedet. Diese Serie umfasst zehn militärische Standorte. Die Objektblätter legen den Rahmen für die Nutzung und die Perimeter der betreffenden Standorte fest. Sie sind für die Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden verbindlich.

Ausgehend vom Programmteil des Sachplans Militär wird der Objektteil mit den spezifischen Festlegungen für die einzelnen militärischen Standorte serienweise überarbeitet. Die dritte Serie umfasst die Objektblätter der Schiessplätze: Eigenthal (LU), Langnau b. Reiden (LU), Luthern – Bodenänzi (LU), Trockenmatt (Eigenthal) (LU), Herisau – Gossau (SG) und Frauenfeld (TG), der Waffenplätze Drognens (FR) und Emmen (LU), des Logistikstandorts Emmen (LU) sowie des Übungsplatzes Epeisses (GE). Für diese Standorte legen die Objektblätter insbesondere den Rahmen für die militärische Nutzung, den Perimeter und die Erschliessung fest.

Gleichzeitig wird im Programmteil des Sachplans Militär die Hauptnutzung der Schiessplätze Walenstadt (SG) und St. Luzisteig (GR) ergänzt. Beide Ergänzungen haben rein deklaratorischen Charakter und bewirken keine Nutzungsänderung gegenüber dem bisherigen Betrieb.

Anhörung von Kantonen und Gemeinden

Zu diesen Objektblättern und Anpassungen im Programmteil konnten die Kantone und Standortgemeinden im Rahmen einer Anhörung von Juni bis September 2022 Stellung nehmen. Die Bevölkerung konnte sich vom 4. Juli bis am 26. August 2022 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Die Stellungnahmen wurden in den Dokumenten weitgehend berücksichtigt. Mit dem Beschluss des Bundesrats werden die zehn Objektblätter der dritten Serie sowie die Anpassungen im Programmteil für alle Planungsbehörden verbindlich.

Der Programmteil des Sachplans Militär war am 8. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedet worden (www.sachplanmilitaer.ch). Er beruht auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2013 und dient der raumplanerischen Sicherung sowie der räumlichen Abstimmung der militärischen Standorte. Er gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für Ausbildung, Einsatz und Logistik für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Er legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Er bezeichnet die sachplanrelevanten Standorte, also diejenigen militärischen Standorte, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken und macht Vorgaben zu den nicht mehr benötigten militärischen Immobilien.

Sachplan als Planungs- und Koordinationsinstrument

Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.


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