WEKO untersucht Interchange Fees neuer Debitkarten

Bern, 29.06.2023 - Die WEKO eröffnet zwei Untersuchungen. Sie beabsichtigt, langfristige Lösungen für die Interchange Fees der Debitkarten von Visa und Mastercard zu treffen.

Eine Untersuchung eröffnet die WEKO gegen Visa, die andere gegen Mastercard. Die Ausgangslage ist unterschiedlich. Mit Mastercard zeichnet sich eine rasche Einigung und ein Entscheid in Form einer einvernehmlichen Regelung ab. Mit Visa bestehen Differenzen, die eingehender zu klären sind.

Gegenstand der Verfahren sind in beiden Fällen die inländischen Interchange Fees. Es handelt sich dabei um die Gebühr, welche eine Schweizer Kartenherausgeberin (normalerweise eine Bank) beim Einsatz der von ihr herausgegebenen Debitkarten erhält. Diese wird vom Zahlungsabwickler (dem Acquirer) im Rahmen seiner Händlerkommission an das Unternehmen weitergereicht, welches die Karte beim Zahlvorgang akzeptiert (typischerweise ein Händler), wobei die Interchange Fee nur eine von zahlreichen Komponenten der Händlerkommission ausmacht.

Die Wettbewerbsbehörde hat nur für die Phase der Markteinführung der neuen Debitkarten von Visa und Mastercard eine Interchange Fee zugelassen. Diese Phase ist nun mit dem Erreichen eines Marktanteils von je 15 % abgeschlossen. Die Höhe der Interchange Fee ist Gegenstand der zwei Untersuchungen. In der bisherigen Markteinführungsphase war eine Interchange Fee von durchschnittlich 12 Rappen pro Transaktion zulässig.

Für beide Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.


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