Bundesrat wählt zwei neue Mitglieder in den Institutsrat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung

Bern, 28.06.2023 - Im Institutsrat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (SIR) kommt es zu personellen Veränderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 aufgrund der Rücktritte in den letzten Monate zwei neue Mitglieder gewählt. Herr Eric Cottier sowie Herr Pascal Mahon werden den Institutsrat für den Rest der laufenden Amtsperiode 2020-2023 stärken.

Der Bundesrat hat für den Rat des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung mit Sitz in Lausanne zwei neue Mitglieder ernannt. Eric Cottier und Pascal Mahon sind für den Rest der laufenden Amtsperiode 2020-2023 gewählt und werden den Institutsrat bis zu den Gesamterneuerungswahlen im Dezember 2023 personell ergänzen.

Frau Florence Aubry Girardin, Frau Dominique Brown-Berset sowie Herr Andrea Bonomi sind im Frühjahr aus dem Rat zurückgetreten. Bereits im Dezember 2022 hat Herr Markus Schefer den Institutsrat verlassen. Der Institutsrat besteht aus höchstens neun Mitgliedern, namentlich aus Bildung und Wissenschaft, aus der Rechtsprechung und aus der Bundesverwaltung.

Fundierte rechtswissenschaftliche Kenntnisse

Sowohl Eric Cottier (Jahrgang 1958) als auch Pascal Mahon (Jahrgang 1957) haben einen juristischen Hintergrund, verfügen über fundierte Kenntnisse des nationalen und internationalen Rechts und bringen ein entsprechendes Netzwerk mit. Herr Eric Cottier kennt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Justizbereich des Kantons Waadt die Kantonsinteressen bestens und weiss diese auch einzubringen. Er ersetzt deshalb Andrea Bonomi als Vertreter des Sitzkantons Waadt. Herr Pascal Mahon seinerseits bringt ein vertieftes Wissen im Bereich der Lehre und der Bundesverwaltung mit.

Organisation und Aufgaben des Institutsrats sind im SIR-Gesetz geregelt. Der Rat sorgt für die Umsetzung der strategischen Ziele des Bundesrats, plant und bestimmt in Grundzügen die Tätigkeit des SIR und entscheidet über wichtige Forschungsaufträge.

 

Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR)
Das SIR ist eine unabhängige Anstalt des Bundes. Seine Hauptaufgaben bestehen darin, ausländisches und internationales Recht zugänglich zu machen und in diesen Rechtsbereichen sowie im Bereich der Rechtsvergleichung zu forschen. Eine umfangreiche Bibliothek unterstützt das Institut sowie die Öffentlichkeit in diesen Belangen. 


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