Bundesrat wählt zwei neue Mitglieder der Kommission zur Verhütung von Folter

Bern, 28.06.2023 - In der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) kommt es zu personellen Wechseln. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 zwei neue Kommissionsmitglieder ernannt. Die Wahl erfolgt, weil ein bisheriges Mitglied seinen Rücktritt bekannt gegeben und ein weiteres Mitglied die maximale Amtsdauer erreicht hat.

Der Bundesrat hat per 1. August 2023 zwei neue Mitglieder in die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter gewählt. Es sind dies Myriam Heidelberger Kaufmann, Institutsleiterin ArWo Frutigland in Frutigen, und Jean-Sébastien Blanc, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Universität Genf. Die beiden neuen Mitglieder ersetzen Regula Mader, die während der laufenden Amtszeit zurückgetreten ist, sowie Leo Näf, der am 10. Juni 2023 die maximale Amtsdauer von 12 Jahren erreicht hat. Der Bundesrat dankt den zurückgetretenen Mitgliedern für die geleisteten Dienste.

Die Mitglieder der NKVF werden jeweils für vier Jahre gewählt. Sie können höchstens zweimal wiedergewählt werden. Die vom Bundesrat eingesetzte unabhängige Kommission setzt sich aus zwölf Fachleuten aus den Bereichen Recht, Medizin, Psychiatrie, Polizei und Strafvollzug zusammen. Die NKVF stellt durch regelmässige Besuche in freiheitsentziehenden Institutionen (Gefängnisse, psychiatrische Kliniken, Heime usw.) sowie durch einen kontinuierlichen Dialog mit den Behörden sicher, dass die Rechte von Personen im Freiheitsentzug eingehalten werden.


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