Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten: Eröffnung der Vernehmlassung

Bern, 21.06.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Vernehmlassung zum Vorentwurf der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten eröffnet. Dieser Vorentwurf präzisiert die Bestimmungen des neuen, vom Parlament am 1. Oktober 2021 verabschiedeten Bundesgesetzes über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten.

Das neue Gesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten, das am 1. Oktober 2021 vom Parlament verabschiedet wurde, regelt namentlich die Zusammensetzung der Produkte, die Warnhinweise, die auf den Verpackungen von Tabakprodukten angebracht werden müssen, die Einschränkungen der Werbung oder Verkaufsförderung sowie die Testkäufe. Bestimmte Aspekte des Gesetzes bedürfen noch weiterer Präzisierungen, die in der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPV) festgelegt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Oktober 2023.

Die TabPV bestimmt insbesondere Form und Inhalt der Warnhinweise, die auf Tabakprodukten zum Rauchen und auf pflanzlichen Rauchprodukten angebracht werden müssen, die Pflichten der Unternehmen, wie die Pflicht zur Selbstkontrolle und zur Meldung von Produkten, sowie die Regelung von Testkäufen. Aufgrund der ständigen Veränderungen des Marktes und der Konsumgewohnheiten definiert der Verordnungsvorentwurf auch fünf Kategorien neuer, sogenannter gleichartiger Produkte, wie pflanzliche Produkte zum Erhitzen, Nikotinprodukte zum Schnupfen oder tabakfreie Produkte für Wasserpfeifen, und schlägt vor, diese der Gesetzgebung über Tabakprodukte zu unterstellen.

Zwei parallel laufende Gesetzgebungsprozesse zu Tabak


Das Gesetz und die Verordnung sollten beide im Sommer 2024 in Kraft treten. Durch die Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» im Februar 2022 muss das Tabakproduktegesetz revidiert werden. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die entsprechende Botschaft ans Parlament überwiesen. Die neuen Einschränkungen der Tabakwerbung werden jedoch nicht vor 2026 wirksam.

Jedes Jahr sterben in der Schweiz 9500 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, der damit zu den grössten Problemen der öffentlichen Gesundheit gehört. Der Tabakkonsum verursacht zahlreiche nichtübertragbare Krankheiten, und die Kosten für deren medizinische Behandlung belaufen sich auf 3 Milliarden Franken pro Jahr.


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