Bundesrat genehmigt die revidierten Statuten des Schweizerischen Nationalfonds

Bern, 16.06.2023 - Der Bundesrat hat am 16. Juni 2023 die vom Stiftungsrat SNF revidierten Statuten des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (SNF) genehmigt. Im Zentrum der Totalrevision steht die neue Organstruktur des SNF: Stiftungsrat und Forschungsrat werden in ihren Leitungsfunktionen gestärkt. Ein neues Organ – die Delegiertenversammlung – dient der Interessenvertretung der Hochschulen sowie der Beitragsempfängerinnen und -empfänger. Die neuen Statuten treten per 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit der Revision gibt sich der SNF die statutarischen Grundlagen für schlankere und dynamischere Strukturen. Die Zuständigkeiten in Strategiefragen werden präzisiert: Der Stiftungsrat hat weiterhin die übergeordnete Leitung des SNF inne, entwickelt jedoch im Förderbereich keine eigenen Massnahmen. Für die Gestaltung der Förderinstrumente und -massnahmen ist künftig der Forschungsrat als einziges Organ zuständig. Neu wird zudem eine Delegiertenversammlung eingesetzt.

Die Organe des SNF

Der Stiftungsrat setzt sich gemäss revidierten Statuten neu aus 7 bis 11 Mitgliedern zusammen (statt wie bis anhin aus 42), für den Forschungsrat wird eine Bandbreite von 30 bis 80 Mitgliedern definiert (statt wie bis anhin 100). Der Forschungsrat wird neu nicht mehr vom Präsidium, sondern vom Vorstand des Forschungsrats geleitet. Für die Evaluation der Fördergesuche werden vermehrt auch wissenschaftliche Panels eingesetzt.

Die Delegiertenversammlung ist das neue Organ für die Vertretung der Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen. Die Delegiertenversammlung ist beratendes Organ und hat höchstens 40 Mitglieder.
Die Geschäftsleitung als operatives Organ entspricht der heutigen Geschäftsstelle.
Der Stiftungsrat bestimmt die Revisionsstelle.

Weitere Neuerungen

Der Bundesrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Stiftungsrates auf Vorschlag des Stiftungsrates. Der Stiftungsrat wählt auf Antrag einer Wahlkommission seine Mitglieder. Er wählt seinerseits Vorstand und Mitglieder des Forschungsrates. Er hat ein Abberufungsrecht gegenüber den Mitgliedern der Organe (ausgenommen Präsident/Präsidentin). Auf Vorschlag der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht ESA werden zudem die Stiftungsurkunde und die Statuten zusammengeführt. Die Stiftungsurkunde wird aufgehoben.

Mit den revidierten Statuten erfüllt der SNF die Anforderungen einer Good Governance. Er kann als Expertenorganisation in weitgehender wissenschaftlicher Selbstverwaltung Änderungen und Erweiterungen seines Aufgabenspektrums umsetzen. Die übergeordnete Steuerung des Bundes bleibt gewahrt.


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