Regelung der Behördenkommunikation in den sozialen Medien

Bern, 16.06.2023 - Die zunehmende Informationstätigkeit der Bundesverwaltung in den sozialen Medien wirft grundsätzliche Fragen auf. An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat entschieden, eine Regelung zur Klärung dieser Fragen in die Vernehmlassung zu schicken. Im Zentrum steht der Umgang der Bundesbehörden mit Kommentaren von Nutzerinnen und Nutzern.

In seiner am 12. Mai 2021 verabschiedeten "Strategie soziale Medien" hat der Bundesrat festgehalten, dass einheitlich geregelt werden soll, wie die Behörden, die Profile in den sozialen Medien betreiben, mit den Dialogfunktionen und den zu ihren Beiträgen abgegebenen Kommentaren umgehen. Nun schlägt er vor, die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen in die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) aufzunehmen.

Der Regelungsentwurf legt einerseits Bedingungen dafür fest, dass die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung ein Profil in den sozialen Medien mit Kommentarfunktion betreiben dürfen. Andererseits regelt er durch eine abschliessende Aufzählung, welche Arten von Kommentaren von den Behörden gelöscht, verborgen oder anderweitig unterdrückt werden dürfen. Und schliesslich regelt er, unter welchen Umständen Behörden eine Nutzerin oder einen Nutzer blockieren und damit von der Interaktion mit ihrem Profil ausschliessen dürfen.

Zum Regelungsentwurf wird eine Vernehmlassung durchgeführt, die bis am 7. Oktober 2023 dauert.


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