Konsequente Korruptionsprävention bei Rüstungsbeschaffungen

Bern, 16.06.2023 - An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat die Berichte in Erfüllung der Postulate Seiler Graf «Korruptionsrisiken bei der Beschaffung von Rüstungsgütern minimieren» (21.3245) und «Risiken bei der Beschaffung hochspezialisierter Produkte minimieren» (21.3246) gutgeheissen. In seinen Berichten hält der Bundesrat fest, dass das Bundesamt für Rüstung armasuisse die Bestimmungen des Bundes und des VBS konsequent umsetzt und darüber hinaus weitere Massnahmen getroffen hat, um Korruptionsrisiken zu minimieren. Auch gegen Interessenkonflikte, wenn hohe Kader in die Rüstungsbranche wechseln, ist armasuisse gut aufgestellt.

Mit dem Postulat Seiler Graf 21.3245 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Korruptionsrisiken bei der Beschaffung von Rüstungsgütern aufzuzeigen und darzustellen, mit welchen Instrumenten er diese in Zukunft minimieren will. In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass das VBS und armasuisse die rechtlichen Vorgaben sowohl in Bezug auf die Mitarbeitenden als auch auf den Beschaffungsablauf konsequent umsetzen und durch zusätzliche Weisungen sinnvoll verstärken. Diese Einschätzung stützt sich auf einen unabhängigen Expertenbericht der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard. armasuisse hatte die Kanzlei beauftragt, die Korruptionsrisiken bei der Beschaffung von Rüstungsgütern aufzuzeigen und die Regelungen und praktischen Massnahmen zur Korruptionsprävention auf ihre Zweckmässigkeit hin zu untersuchen.

Beim Postulat Seiler Graf 21.3246 ging es um Risiken und Lösungsansätze bei sogenannter «Pantouflage». Dabei handelt es sich um Fälle, wenn gemäss Postulat «namentlich in Märkten für hochspezialisierte Produkte mit wenig Anbietern Angehörige des obersten Kaders aus dem Staatsdienst in den in diesen Märkten tätigen Privatsektor übertreten oder unser Milizsystem zusätzlich zur Vermischung von dienstlichen und privaten Pflichten und Interessen beiträgt». Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass armasuisse breite und weitreichende Massnahmen ergriffen hat und über zweckmässige Mittel verfügt, um Risiken im Zusammenhang mit Interessenkonflikten vorzubeugen. Er stützt sich dabei auf ein unabhängiges Gutachten des Institutes für Föderalismus der Universität Freiburg.

Das VBS setzt weitere Massnahmen um

Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses hat das VBS armasuisse beauftragt, Empfehlungen aus beiden Expertenberichten umzusetzen und die Korruptionsprävention weiter zu stärken.

Drei Empfehlungen aus dem Expertenbericht von Kellerhals Carrad betreffen Instrumente, die armasuisse bereits einsetzt, in Zukunft aber noch ausbauen wird. So wird armasuisse vermehrt risikobasierte, stichprobenartige Lieferantenkontrollen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Dieses Instrument hat sich bewährt und soll künftig insbesondere auch für volumenmässig kleinere Auftragsvergaben eingesetzt werden, da das Risiko von «Vetternwirtschaft» und Interessenkonflikten gerade bei kleineren Projekten und überschaubaren Marktstrukturen erhöht ist.

Weiter wird armasuisse den Einsatz von digitalen Hilfsmitteln zur Überwachung der Lieferketten und Einhaltung der Compliance bei (Sub-)Lieferanten ausweiten. Damit soll armasuisse allfällige Korruptionsfälle schneller entdecken können.

Schliesslich wird armasuisse die Koordination und den Erfahrungsaustausch zur Korruptionsprävention zwischen ihren Kompetenzbereichen verbessern. Dies dient dazu, dass die Massnahmen zur Korruptionsprävention innerhalb der armasuisse weiterhin einheitlich angewendet werden.

Bezüglich Pantouflage wird armasuisse künftig ihre bestehende Unbefangenheitserklärung ergänzen, die von neuen Mitarbeitenden jeweils vor Stellenantritt unterschrieben und anschliessend jährlich bestätigt wird. Zudem wird armasuisse künftig austretende Mitarbeitende aktiv darauf hinweisen, dass das Berufs-, Geschäfts- und Amtsgeheimnis nach Art. 22 Bundespersonalgesetz auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiterhin gilt.

Korruptionsrisiken und mögliche Interessenkonflikte minimiert

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Korruptionsrisiken und Interessenkonflikte bei der Beschaffung von Rüstungsgütern mit der Umsetzung der verschiedenen Empfehlungen zusätzlich minimiert werden und die Anliegen der beiden Postulate damit erfüllt sind. Der am 15. Mai 2023 veröffentlichte Prüfbericht 22130 der Eidgenössische Finanzkontrolle stützt diese Erkenntnisse und stellt armasuisse ebenfalls ein gutes Zeugnis aus.


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