Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen im Jahr 2022: siebter Tätigkeitsbericht des EDA

Bern, 09.06.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 den 7. Tätigkeitsbericht zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zur Kenntnis genommen. Laut dem Gesetz sind Unternehmen, die von der Schweiz aus private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten wollen, verpflichtet, diese vorgängig der zuständigen Behörde zu melden. Im Jahr 2022 gingen beim EDA 95 Meldungen von Unternehmen ein. Es wurde kein Verbot ausgesprochen.

Die zuständige Stelle für die Umsetzung des BPS ist die Sektion Exportkontrolle und private Sicherheitsdienste (SEPS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im Jahr 2022 gingen bei der SEPS 95 Meldungen ein. Sie betrafen hauptsächlich vier Gruppen von Tätigkeiten: Personenschutz und Bewachung von Gütern und Liegenschaften in einem komplexen Umfeld, operationelle oder logistische Unterstützung von Streit- oder Sicherheitskräften, private nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Ordnungsdienste.

Die SEPS hat 2022 zwei Prüfverfahren eingeleitet. Verbot wurde keines ausgesprochen. Private Sicherheitsdienstleistungen, die zu einer unmittelbaren Teilnahme an Feindseligkeiten oder zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen könnten, wurden 2022 keine festgestellt. Solche Aktivitäten sind gemäss Artikel 8 und 9 BPS verboten.

Das Jahr 2022 war zudem stark geprägt durch die Auswirkungen der Revision der Verordnung zum BPS. Aufgrund dieser Revision ist die Zahl der meldepflichtigen Aktivitäten stark zurückgegangen.

Überprüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK)

Anfang 2022 überprüfte die EFK die Wirksamkeit des BPS und die korrekte Umsetzung des Gesetzes durch die SEPS. Im Rahmen ihrer Prüfung kam die EFK zum Schluss, dass die SEPS angemessene Melde- und Prüfverfahren etabliert hat und diese wirksam umsetzt.

SEPS führt ihre Informations- und Sensibilisierungsarbeit fort

Auf nationaler Ebene haben viele Unternehmen nach wie vor Schwierigkeiten einzuschätzen, ob eine geplante Tätigkeit die neue, präzisere Definition der privaten Sicherheitsdienstleistungen erfüllt oder ob sie unter die Ausnahmen von der Meldepflicht fällt. Die SEPS hat 2022 Kontakte zu Unternehmen aufgebaut, die in verschiedenen relevanten Bereichen tätig sind, um festzustellen, inwieweit sie vom BPS betroffen sein könnten.

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg war die zuständige Behörde immer wieder mit diversen Fragestellungen konfrontiert, insbesondere zum Geltungsbereich des BPS und zur Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine.

Auf internationaler Ebene nahm die SEPS an mehreren Veranstaltungen teil, die sich mit der Regulierung privater Sicherheitsdienste und Fragen des Völkerrechts befassten. Besonders hervorzuheben ist die Teilnahme der SEPS an der dritten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen, die ein internationales Regelwerk zur Regulierung privater Militär- und Sicherheitsunternehmen erarbeiten soll. Ausserdem wurden informelle Kontakte zu einer Reihe von nationalen Regulierungsbehörden aufgebaut, um den zwischenstaatlichen Austausch im Bereich der privaten Sicherheitsdienste zu fördern.

Schliesslich war die Arbeit der SEPS in der zweiten Jahreshälfte 2022 von der Vorbereitung auf die Einsitznahme der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat geprägt. Als Fachstelle für private Sicherheitsdienste im Ausland konnte die zuständige Behörde ihr Wissen bei Arbeiten im Zusammenhang mit klassischen privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen einbringen und ihr Fachwissen zu Akteuren wie der Gruppe Wagner zur Verfügung stellen.


Adresse für Rückfragen

für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-95621.html