Massnahmen für eine effektivere Bekämpfung von Menschenhandel

Bern, 09.06.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Juni 2023 beschlossen, die Verordnung gegen Menschenhandel anzupassen. Die angepasste Verordnung sieht unter anderem vor, dass das Bundesamt für Polizei (fedpol) Strafurteile im Bereich Menschenhandel künftig anonymisiert analysieren kann. Damit soll Menschenhandel noch effektiver bekämpft werden können. Der Bund setzt damit eine erste Massnahme des dritten Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel 2023–2027 (NAP) um. Die Änderungen treten am 1. August 2023 in Kraft.

Eine Massnahme des dritten NAP sieht die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für Urteilsanalysen vor: Urteile wegen Menschenhandels, die fedpol von den kantonalen Behörden erhält, können künftig in anonymisierter Form ausgewertet werden. Dank der Erkenntnisse aus diesen Analysen können Strafverfolgungsbehörden besser auf aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung in der Schweiz reagieren und Menschenhandel effektiver bekämpfen.

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gab es zwischen 2019 und 2021 durchschnittlich 100 Opfer von Menschenhandel pro Jahr. Die Opfer in der Schweiz sind grösstenteils ausländischer Herkunft und werden häufig mit falschen Versprechen ins Land gelockt. Die Täter nutzen ihre Verletzlichkeit aus, um sie auszubeuten und unter Kontrolle zu halten. Die sexuelle Ausbeutung bleibt die häufigste Form der Ausbeutung in der Schweiz, während auch Hinweise auf Arbeitsausbeutung in verschiedenen Branchen zugenommen haben.

Die Verordnung gegen Menschenhandel bildet die Grundlage für eine wirksame und nachhaltige Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz. Sie erlaubt fedpol, Organisationen und Projekte, die sich für die Bekämpfung von Menschenhandel engagieren – beispielsweise in der Opferhilfe –, finanziell zu unterstützen. Dazu stehen pro Jahr Finanzhilfen in der Höhe von 600'000 Franken zur Verfügung.


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