Bundesrat stärkt Versicherungsstandort Schweiz

Bern, 02.06.2023 - Der Bundesrat setzt sich für einen wettbewerbsfähigen und innovativen Versicherungsstandort Schweiz ein. Er hat dafür an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 im Bereich Privatversicherungen die Anpassungen der Aufsichtsverordnung (AVO) verabschiedet und das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zusammen mit der revidierten AVO per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Die vom Parlament am 18. März 2022 verabschiedete Teilrevision des VAG stärkt insbesondere den Versichertenschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationsfähigkeit des Versicherungsstandortes Schweiz. Neu profitieren kleinere Versicherungsunternehmen von Aufsichtserleichterungen, wenn sie sich an Mindestanforderungen halten. Ferner wurden die gesetzlichen Grundlagen zum Vermittlerrecht überarbeitet und das Sanierungsrecht so verbessert, dass der Kundenschutz gestärkt wird.

Die revidierte AVO setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben um. Zudem wird der bisher durch die FINMA geregelte Swiss Solvency Test (SST), der die Kapitalisierung eines Versicherungsunternehmens beurteilt, stufengerecht neu in der AVO verankert. Sowohl das revidierte VAG, als auch die revidierte AVO weisen in diversen Bereichen Übergangsfristen auf.


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