Gewährleistung der geänderten Verfassungen von acht Kantonen

Bern, 02.06.2023 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Bern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, hält der Bundesrat in seiner am 2. Juni 2023 verabschiedeten Botschaft fest.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Zürich:

  • den schonenden Umgang mit Stoffen und das Abfallmanagement;

im Kanton Bern:

  • die politischen Rechte;

im Kanton Appenzell Innerrhoden:

  • die politischen Rechte;

im Kanton Graubünden:

  • die Justizreform;

im Kanton Aargau:

  • die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern;
  • die Vertretung von Mitgliedern des Grossen Rates;

im Kanton Tessin:

  • die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen;
  • die Reform der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden;

im Kanton Waadt:

  • den Justizrat;

im Kanton Neuenburg:

  • die Aufsicht über die Geschäftsführung und die Finanzen.


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