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Veröffentlicht am 2. Juni 2023

Gewährleistung der geänderten Verfassungen von acht Kantonen

Bern, 2.6.2023 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Zürich, Bern, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Aargau, Tessin, Waadt und Neuenburg zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, hält der Bundesrat in seiner am 2. Juni 2023 verabschiedeten Botschaft fest.