Bundesrat will Energieinfrastrukturen nicht der Lex Koller unterstellen
Bern, 2.6.2023 - Der Bundesrat will Wasserkraftwerke, Strom- und Gasnetze nicht dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) unterstellen. Dies hält er in einer Stellungnahme vom 2. Juni 2023 fest. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die sogenannte Lex Koller kein geeignetes Instrument darstellt, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich zu gewährleisten.