Planung für zusätzliche Unterkünfte im Asylbereich konkretisiert sich

Bern-Wabern, 30.05.2023 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet mit einer stark steigenden Zahl von Asylgesuchen in den nächsten Monaten. Um sicherzustellen, dass alle Asylsuchenden in den Bundesstrukturen aufgenommen und untergebracht werden können, plant das SEM zusätzliche temporäre Unterkünfte auf Arealen der Armee. Bis anhin konnten vier geeignete Standorte identifiziert werden, weitere mögliche Standorte werden abgeklärt. Aktuell betreibt das SEM rund 10 000 Unterbringungsplätze.

Das SEM geht davon aus, dass 2023 rund 27 000 neue Asylgesuche gestellt werden. Dies wäre die höchste Zahl seit 2015. Erfahrungsgemäss steigen die Zahlen in den Sommer- und Herbstmonaten stark an. Zudem stellen weiterhin jede Woche mehrere Hundert Personen aus der Ukraine ein Gesuch um Erteilung des Schutzstatus S. Das SEM hat die Zahl der Unterbringungsplätze in den Bundesstrukturen mit Unterstützung der Armee bereits von 5000 auf rund 10 000 erhöht. Diese werden aber nach Berechnungen des SEM in den Sommer- und vor allem Herbstmonaten nicht ausreichen, um alle neu eintretenden Asylsuchenden bis zum Abschluss der beschleunigten Asylverfahren in den Bundesasylzentren unterbringen und betreuen zu können. Hinzu kommt, dass die Armee die zur Verfügung gestellten Unterkünfte teilweise wieder für eigene Zwecke benötigt.

Das SEM plant deshalb, zusätzliche temporäre Unterkünfte auf Arealen der Armee zu realisieren. Dafür wird eine Reihe von möglichen Standorten in der ganzen Schweiz evaluiert. Bei den bereits geprüften Arealen in Thun (BE), Bière (VD), Turtmann (VS) und Bure (JU) hat sich gezeigt, dass die geplanten Containersiedlungen grundsätzlich realisiert werden können. Aktuell ist das SEM mit den zuständigen Behörden der Standortkantone und -gemeinden in Kontakt, um noch offene Fragen zu klären. Weitere mögliche Standorte für zusätzliche Unterkünfte sind noch in Abklärung. Diese Abklärungen sind noch weniger weit fortgeschritten. Details zum definitiven Umfang und zur Verteilung der zusätzlichen Plätze können erst mitgeteilt werden, wenn die entsprechenden Entscheide auf Grundlage eines Detailkonzepts getroffen wurden.

Um die nötigen Mittel für die Bereitstellung der bis zu 3000 zusätzlichen Unterbringungsplätze sicherstellen zu können, hat der Bundesrat dem Parlament vorsorglich einen Kredit von 132,9 Millionen Franken beantragt. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zudem beauftragt, eine Gesamtstrategie und ein Konzept zur Erstellung temporärer Unterkünfte auszuarbeiten und ihm zum Entscheid vorzulegen. Zudem erwartet er von den Kantonen eine Beteiligung an den Betriebskosten. Die entsprechenden Gespräche zwischen Bund und Kantonen laufen. Das SEM muss die Planung der temporären Unterkünfte unabhängig vom Ausgang dieser Gespräche vorantreiben, weil die zusätzlichen Unterkünfte sonst nicht rechtzeitig realisiert werden können.


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