Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Tätigkeitsbericht 2022

Bern, 26.05.2023 - Der Direktionsbereich Internationale Rechtshilfe des Bundesamtes für Justiz (BJ IRH) hat am 26. Mai 2023 seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 publiziert. Er gibt unter anderem einen Einblick in die Überprüfungsmechanismen internationaler Übereinkommen und die Mitarbeit von BJ IRH in diesem Bereich. Daneben enthält er wiederum eine Auswahl aktueller Fälle, die im Berichtsjahr vorangetrieben oder zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten.

Eine der Kernaufgaben von BJ IRH ist es, rechtliche Grundlagen bereitzustellen, die im Interesse einer besseren Verbrechensbekämpfung eine möglichst wirksame justizielle Zusammenarbeit mit anderen Staaten ermöglichen. Zu diesem Zweck arbeitet BJ IRH im Rahmen seiner Zuständigkeit im Kontext verschiedener internationaler Organisationen aktiv an der Erarbeitung und Weiterentwicklung multilateraler Übereinkommen mit einem Bezug zur Strafrechtshilfe mit. Damit deren Bestimmungen nicht toter Buchstabe bleiben, sehen viele dieser Übereinkommen die Überprüfung der Einhaltung eingegangener Verpflichtungen vor. Zu den Aufgaben von BJ IRH gehört deshalb nicht nur die Mitwirkung bei der Erarbeitung solcher multilateraler Übereinkommen, sondern in seinem Kompetenzbereich auch bei deren Evaluation. Organisationen wie die Groupe d'action financière (GAFI) erlassen zudem Empfehlungen an ihre Mitglieder; auch deren Umsetzung wird geprüft. Der aktuelle Tätigkeitsbericht stellt die Überprüfungsmechanismen der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) und der GAFI vor und liefert im Fall der GAFI einen kurzen Erfahrungsbericht des für eine Evaluation herbeigezogenen Experten von BJ IRH.

Rechtsgrundlage für Zusammenarbeit mit der EUStA geschaffen

Auch die Zusammenarbeit mit einem neuen Akteur in der Strafverfolgung beschäftigte BJ IRH im Berichtsjahr: Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) hat im Juni 2021 ihre Tätigkeit aufgenommen. Für die Zusammenarbeit mit der neuen Behörde musste eine Rechtsgrundlage geschaffen werden. Da sich keine rasche Lösung für eine Zusammenarbeit auf der Grundlage der Instrumente des Europarats abzeichnete, beschloss die Schweiz, eine nationale Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Verordnung über die Zusammenarbeit mit der EUStA wurde am 21. Dezember 2022 vom Bundesrat verabschiedet und trat am 15. Februar 2023 in Kraft.

Fallzahlen bleiben anhaltend hoch

Die operative Tätigkeit von BJ IRH war im Berichtsjahr erneut geprägt von einem herausfordernden Umfeld, in dem einmal mehr verschiedene grosse Fälle vorangetrieben und zahlreiche grössere und kleinere Fälle zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnten. Wie jedes Jahr stellt der Tätigkeitsbericht eine kleine Auswahl davon vor. Im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Auslieferung an die Schweiz berichtet beispielsweise eine Expertin aus ihrer Sicht über das verbreitete Phänomen des Polizeitrickbetrugs.

Die Fallzahlen blieben anhaltend hoch: Im letzten Jahr wurden unter anderem 1271 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 181 Strafübernahmeersuchen und 314 Auslieferungsersuchen an BJ IRH übermittelt. BJ IRH übermittelte seinerseits 960 Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, 256 Strafübernahmeersuchen und 174 Auslieferungsersuchen an das Ausland.


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