Kartellgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision

Bern, 24.05.2023 - Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Revision wird die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessert. Dazu wird die Zusammenschlusskontrolle modernisiert, das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert. Zudem werden mehrere parlamentarische Vorstösse umgesetzt.

Das WBF führte bis zum 11. März 2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durch. Die KG-Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, die das Schweizer Wettbewerbsrecht stärken und kartellrechtliche Verfahren beschleunigen.

Das Kernelement ist die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle. Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst. Dadurch können den Wettbewerb signifikant behindernde Zusammenschlüsse gezielter untersagt oder mit Bedingungen und Auflagen zugelassen werden. Zudem werden bei der Prüfung zusammenschlussbedingte Effizienzsteigerungen (z. B. Synergieeffekte) besser berücksichtigt.

Ein weiterer Teil der Vorlage besteht in der Stärkung des Kartellzivilrechts. Unter anderem sollen zukünftig insbesondere auch Konsumentinnen und Konsumenten sowie die öffentliche Hand gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können.

Darüber hinaus wird das Widerspruchsverfahren gestärkt und innovationsfreundlicher ausgestaltet. Erstens erlischt das direkte Sanktionsrisiko für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise endgültig, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen. Zweitens wird die Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate verkürzt.

Schliesslich werden drei parlamentarische Vorstösse mit der Vorlage umgesetzt:

-       Mit der Einführung von Ordnungsfristen für kartellrechtliche Verfahren und der Einführung einer Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren vor der Wettbewerbskommission (WEKO) soll insbesondere die Situation von KMUs in kartellrechtlichen Verfahren verbessert werden.

-       Durch die Anpassung von Artikel 5 KG soll in Bezug auf die quantitativen Kriterien einer Wettbewerbsabrede die faktische Rechtslage vor dem Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Gaba wiederhergestellt werden. Somit wird zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden (horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, vertikale Preisbindungen und absoluter Gebietsschutz) eine Prüfung von quantitativen Elementen (z. B. Marktanteile) grundsätzlich erforderlich sein.

-       Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast in das KG aufgenommen.

Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung

Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden insgesamt auf ein positives Echo. Kritisiert wurde aber das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat). Der Bundesrat hat daher bereits am 17. März 2023 das WBF beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten. Das WBF wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und hat dazu am 1. Mai 2023 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Die Expertenkommission wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu breite Kreise anhören.

Parallele Arbeiten an einer Reform der Wettbewerbsbehörden

Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Eine zügige Umsetzung deren grundsätzlich unumstrittenen und gebotenen Elemente ist angezeigt. Ausserdem möchte der Bundesrat die Erfüllung einiger, teilweise seit längerem hängigen parlamentarischen Motionen, nicht weiter verzögern. Durch die nahtlose Weiterführung der laufenden KG-Teilrevision können diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten.


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