Konsumentenfallen! Wie kann man sie erkennen?

Bern, 18.02.2005 - Informationsbroschüre von SECO und Büro für Konsumentenfragen SECO und Büro für Konsumentenfragen haben eine Informationsbroschüre herausgegeben, welche darlegt, wie man sich bei Konsumentenfallen am besten verhält und was dagegen unternommen werden kann.

Faires Verhalten ist das A und O des freien Marktes. Untersagt sind Gaunereien und sonstige Konsumentenfallen, die sich irreführender, besonders aggressiver oder verschleiernder Geschäftspraktiken bedienen. Gleichwohl kommt es immer wieder vor, dass Wirtschaftsakteure durch solche Angebote versuchen, Konsumentinnen und Konsumenten zu übertölpeln. Eine von seco und Büro für Konsumentenfragen herausgegebene Informationsbroschüre klärt über die zur Zeit verbreitetsten Missbräuche auf:

  • Irreführende Gewinnversprechen
  • Als Rechnungen verschleierte Offerten für Registereinträge
  • Dubiose Angebote für esoterische Produkte
  • Eindringliche Aufforderungen zur Teilnahme an TV-Quizsendungen via 09xy-Nummern
  • Spam

Die wirkungsvollste Methode gegen diese Konsumentenfallen ist erstens, diese zu erkennen und zweitens, nicht auf solche Schreiben oder Aufforderungen einzugehen. Wenn Konsumentenfallen nur ein geringes Echo finden, wird ihnen die Grundlage entzogen und sie verschwinden vom Markt.
Die vorliegende Informationsbroschüre bildet Bestandteil einer Gemeinschaftsaktion unter der Schirmherrschaft des International Consumer Protection and Enforcement Network ICPEN (www.icpen.org). Über dreissig Länder beteiligen sich im Monat Februar 2005 weltweit an der Aufklärungskampagne und informieren die Konsumentinnen und Konsumenten ihrer Länder in vergleichbarer Weise.
Die Informationsbroschüre kann über die Webseiten des seco (www.seco.admin.ch) und des Büros für Konsumentenfragen (www.konsum.admin.ch) bezogen werden.


Bern, 18. Februar 2005


Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation


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