6 Prozent mehr neue Schlichtungsverfahren im Miet- und Pachtwesen

Bern, 08.05.2023 - In der zweiten Hälfte des Jahres 2022 sind insgesamt 12 322 neue miet- oder pachtrechtliche Schlichtungsverfahren eingeleitet worden. Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2022 sind dies rund 6 Prozent mehr. In der Berichtsperiode erledigten die paritätischen Schlichtungsbehörden 11 686 Verfahren. Auffallende Zahlen gab es mit Blick auf Mietzinserhöhungen und ordentliche Vertragskündigungen.

Die Schlichtungsbehörden im Miet- und Pachtwesen hatten im 2. Halbjahr 2022 insgesamt 17 783 Verfahren zu behandeln. Diese Zahl ergibt sich aus den Pendenzen aus dem Vorsemester sowie den Neueingängen.

11 686 Verfahren konnten abgeschlossen werden. In 6378 oder 54,6 % der erledigten Fälle wurde zwischen den Parteien eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder einen Klagerückzug erzielt. Nicht einigen konnten sich die Parteien bei 1913 oder 16,4 % der Verfahren. Das führte zur Erteilung einer Klagebewilligung. 2622 oder 22,4 % der Fälle wurden durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht erledigt. In 83 Fällen kam es zu einem Mediationsverfahren. Die Mediation ist ein aussergerichtliches Verfahren, bei dem eine neutrale unabhängige Person im Streitfall vermittelt. In diesen Fällen trat die Mediation an die Stelle der Schlichtungsverfahren.

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 2000 Franken wurden in der Berichtsperiode 53 Entscheide gefällt (0,5 % von sämtlich erledigten Verfahren). 472 Urteilsvorschläge wurden von den Parteien angenommen, was 4 % der erledigten Fälle entspricht. 248 Urteilsvorschläge wurden abgelehnt, was zur Erteilung einer Klagebewilligung führte (2,1 %).

Nach einem Tiefststand im 2. Semester 2021 steigt die Zahl von neuen Schlichtungsverfahren seit Anfang 2022 an. In der zweiten Jahreshälfte stieg die Anzahl weiter mit einem Plus von 6,1 % gegenüber dem Vorsemester. In 18 Kantonen wurden mehr Schlichtungsverfahren eingeleitet als im Halbjahr zuvor. Acht Kantone (AR, BS, LU, NE, NW, SZ, UR, ZG) hingegen meldeten weniger neue Verfahren.

Hauptgründe für Schlichtungsverfahren
Die Auswertung der Gründe bei den erledigten Verfahren zeigt, dass die ordentliche Vertragskündigung mit 16,3 % sowie die Forderung auf Zahlung mit 14,8 % am häufigsten zu einem Schlichtungsverfahren führen. 

Bereits im 1. Halbjahr 2022 konnte ein Anstieg der Erledigungen in Fällen von Streitigkeiten bei Mietzinserhöhungen verzeichnet werden. Diese Entwicklung hat sich fortgesetzt. Der Anteil der Mietzinserhöhung als Grund für ein Schlichtungsverfahren stieg im zweiten Halbjahr von 5,7 % auf 7,2 %. Hingegen wurden im 2. Halbjahr 2022 weniger Verfahren betreffend Mietzinssenkung erledigt als im ersten Semester. Der Anteil sank von 4,9 % auf rund 3 %.

Rolle der Schlichtungsbehörden

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wird vor dem richterlichen Entscheidungsverfahren ein Schlichtungsversuch vor der Schlichtungsbehörde durchgeführt. Bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen besteht die Schlichtungsbehörde aus einer unabhängigen vorsitzenden Person und der paritätischen Mieter- und Vermietervertretung. Das Verfahren richtet sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO).


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