Bonny-Beschluss: Revision der Verordnung über die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete

Bern, 24.11.2004 - Der Bundesrat hat am 24.11.2004 der Änderung der Verordnung über die Hilfe zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete zugestimmt. Die Anwendung des Beschlusses zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete (sogenannter «Bonny-Beschluss») wird bezüglich Steuererleichterungen für Projekte im Dienstleistungssektor präzisiert: Neu müssen diese Projekte mindestens zwanzig Arbeitsplätze schaffen und positive Auswirkungen auf die Region aufweisen.

Der Bundesbeschluss vom 6.10.1995 zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete soll die Entwicklung von Regionen stützen, die mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Dazu werden direkte Hilfen an innovative Projekte und Vorhaben zur Diversifizierung privater Unternehmen ausgerichtet.

Das Parlament hat im Jahr 2001 den Beschluss bis Ende Juni 2006 verlängert. Bei dieser Gelegenheit wurden die verschiedenen Hilfen an Unternehmen entkoppelt: Um eine Erleichterung der direkten Bundessteuer zu erhalten, ist es seither nicht mehr erforderlich, weitere finanzielle Hilfen zu beziehen (Bürgschaft, Zinskostenbeiträge). Auf Grund dieser Änderung haben die Kantone begonnen, Unterstützungsgesuche für Projekte im Dienstleistungsbereich einzureichen, die nur geringe Investitionen beinhalten und wenige Arbeitsplätze schaffen. Die Verordnung zur Anwendung des Beschlusses wurde nun angepasst, um die Gewährung von Steuererleichterungen bei «produktionsnahen» Dienstleistungsbetrieben zu präzisieren. Der neue Artikel 4a legt fest, dass Projekte im Dienstleistungssektor mindestens zwanzig Arbeitsplätze schaffen müssen. In solchen Fällen beträgt die Steuererleichterung im Prinzip 50%. Bei der Beurteilung werden die Auswirkungen des Projekts auf die Wirtschaft der betreffenden Region berücksichtigt. Die Revision regelt zudem einige weitere technische Fragen bezüglich der Anwendung des Beschlusses.

Bern, 24. November 2004

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Leiter des Ressorts KMU-Politik
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