AB-BA veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2022
3001 Bern, 27.04.2023 - Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) stand im Jahr 2022 in einem guten und konstruktiven Austausch mit dem neuen Bundesanwalt, Dr. iur. Stefan Blättler.
Der Bundesanwalt hat 2022 regelmässig an den Aufsichtssitzungen der AB-BA teilgenommen und die Behörde über systemisch relevante Themen informiert.
Sodann konnte die AB-BA im Berichtsjahr zwei von drei laufenden Inspektionen abschliessen. Den Inspektionsbericht zum Coaching- und Controllingsystem der Bundesanwaltschaft (BA) verabschiedete die AB-BA im Herbst 2022 und den Bericht über die Inspektion zur Zusammenarbeit der BA mit den kantonalen Staatsanwaltschaften im Deliktfeld Terrorismus im Dezember 2022. Die 2021 begonnene Inspektion zur Nichtanhandnahme- und Einstellungspraxis der BA 2016-2020 wurde weitergeführt und stand ebenfalls kurz vor Abschluss.
Im Rahmen der Bearbeitung einer parlamentarischen Anfrage wurde deutlich, dass die elfjährige Weisung über die Berichterstattung der BA an die AB-BA nicht mehr den Erwartungen entsprach. Die AB-BA unterzog die Weisung deshalb einer Totalrevision, die am 1. Juli 2022 in Kraft trat. Hauptziel der Revision war, das Fallreporting der BA aussagekräftiger zu gestalten.
Zur AB-BA:
Kernaufgabe der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist die Beaufsichtigung der systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Die AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einer Bundesstrafrichterin, zwei im Anwaltsregister eingetragenen Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.
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