Mehr Effizienz im Kampf gegen Fälschungen

Bern, 26.04.2023 - Ob gefälschte Luxusuhr oder Markenhandtasche: Fake-Produkte, die in Kleinsendungen in die Schweiz gelangen, sollen dank eines neuen Verfahrens einfacher vernichtet werden können. Der Bundesrat hat am 26. April 2023 vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die Botschaft sowie den Entwurf des Bundesgesetzes über die Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht verabschiedet.

Bei über 90 Prozent der an der Grenze aufgegriffenen Fälschungen handelt es sich um Kleinsendungen mit bis zu drei Gegenständen. Das heutige Verfahren zur Vernichtung der Ware ist für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sehr aufwändig, weil sowohl die Rechteinhaber als auch die Bestellerinnen und Besteller informiert werden müssen. Auch bei den Rechteinhabern fällt administrativer Aufwand an. Dieser erweist sich in den meisten Fällen als unnötig, weil die Bestellerinnen oder Besteller den Kauf einer Fälschung in den allermeisten Fällen anerkennen und der Vernichtung zustimmen.

Wahl zwischen ordentlichem und vereinfachtem Verfahren

Bei Kleinsendungen sollen die Rechteinhaber daher künftig zwei Möglichkeiten haben: Sie können die Vernichtung nach dem bisherigen ordentlichen Verfahren beantragen oder aber mit dem Zollhilfeantrag gleichzeitig den Antrag stellen, dass das neue vereinfachte Verfahren angewandt wird. Im vereinfachten Verfahren wird zunächst nur jene Person über den Aufgriff an der Grenze informiert, die die Ware bestellt hat. Ist diese einverstanden, wird die Fälschung vernichtet. Nur wenn sie die Vernichtung ablehnt, wird der Rechteinhaber informiert, damit er weitere Schritte einleiten kann.

Die Vorlage sieht vor, dass für das vereinfachte und auch für das ordentliche Verfahren neu das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig ist. Das heute zuständige BAZG stellt die eingezogenen Fälschungen dem IGE zu, das anschliessend das weitere Verfahren bis zur Vernichtung der Waren in die Wege leitet.

Grosse Schäden durch Verletzung von Immaterialgüterrechten

In der Vernehmlassung ist die Vorlage auf breite Zustimmung gestossen. Verletzungen von Marken-, Patent-, Design- oder Urheberrechten nehmen weltweit zu und verursachen erhebliche Schäden. Diese können von Gewinneinbussen über Ausfälle von Steuern und Sozialabgaben beim Staat bis hin zu Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten reichen. Dabei ist die Schweizer Wirtschaft überdurchschnittlich betroffen: Weltweit stehen Schweizer Rechteinhaber an vierter Stelle der Unternehmen, deren Immaterialgüterrechte durch Nachahmungen verletzt werden. Das enorme Wachstum des Online-Handels hat das Problem zusätzlich verschärft, weil Interessierte gefälschte Waren aus dem Ausland einfach per Mausklick nach Hause bestellen können.


Adresse für Rückfragen

Irene Schatzmann, Stv. Leiterin Rechtsdienst Allgemeines Recht, Designs und Rechtsdurchsetzung, T +41 31 377 72 38, irene.schatzmann@ipi.ch
Sibylle Wenger, Rechtdienst Allgemeines Recht, Designs und Rechtsdurchsetzung, T +41 31 377 72 50, sibylle.wenger@ipi.ch



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Der Bundesrat
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
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Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
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