1MDB-Komplex: Bundesanwaltschaft klagt zwei PETROSAUDI- Führungspersonen an

Bern, 25.04.2023 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am 25.04.2023 Anklage gegen zwei Führungspersonen von PETROSAUDI eingereicht. Den beiden Angeschuldigten wird vorgeworfen, mit der Absicht, sich oder Dritte zu bereichern, mindestens USD 1.8 Milliarden veruntreut und gewaschen zu haben. Die entsprechenden Gelder sollen vom malaysischen Staatsfond 1MALAYSIA DEVELOPMENT BERHAD (1MDB) in Folge eines Joint-Ventures mit PETROSAUDI bezahlt und später in ein islamisches Darlehen umgewandelt worden sein. Die vorgeworfenen Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von 2009 bis mindestens 2015 und erfüllen gemäss Anklage die Tatbestände des gewerbsmässigen Betruges (Art. 146 Abs. 1 und 2 des schweizerischen Strafgesetzbuchs [StGB]), der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 Ziff. 1, Abs. 3 StGB) und der qualifizierten Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 1 und 2 StGB).

Die nun beim Bundesstrafgericht (BStGer) eingereichte Anklage hat folgenden Sachverhalt zum Gegenstand:

Ein Joint-Venture...
Gemeinsam mit Taek Jho LOW, einem malaysischen Geschäftsmann, Vertrauensperson des damaligen malaysischen Premierministers Mohammad Najib bin Tun Najib RAZAK (Najib RAZAK), und inoffiziellem Berater ohne offizielle Stellung innerhalb von 1MDB, sowie mit Hilfe zweier Führungspersonen des 1MDB sollen die beiden Beschuldigten ein Investitionsangebot erarbeitet haben. Dieses bestand gemäss Anklage in einem angeblichen Geschäft zwischen Staaten (government to government), d.h. zwischen dem Königreich Saudi-Arabien und, über dessen Staatsfonds 1MDB, Malaysia. Es soll sich um einen Vorschlag, für ein Joint-Venture zwischen PETROSAUDI und 1MDB gehandelt haben, mit dem Zweck, Investitionen in wirtschaftliche Projekte in Malaysia und im Ausland vorzunehmen.

Um den Anschein zu verstärken, dass das Joint-Venture ein government to government-Geschäft sei, hätten die Angeschuldigten und Taek Jho LOW ein Treffen instrumentalisiert. An dem Treffen nahmen unter anderen, Najib RAZAK, der neben Premierminister von Malaysien auch Finanzminister, Vorsitzender des Beratungsausschusses (Board of Advisors) des malaysischen Staatsfonds 1MBD und Vertreter des Alleinaktionärs des 1MDB war, - und der Prinz Turki Bin Abdullah Bin Abulaziz AL SAUD, Sohn des verstorbenen Königs von Saudi-Arabien, teil.  Die Zusammenkunft fand im August 2009 auf der Yacht «Alfa Nero» in der Nähe von Cannes statt.

Zudem profitierten die Angeschuldigten und Taek Jho LOW gemäss Anklage von der Unterstützung zweier 1MDB-Führungspersonen. Diese sollen innerhalb von 1MDB die Darstellungsweise weiterverbreitetet haben mit dem Ziel, den Verwaltungsrat (Board of Directors) des staatlichen Fonds in die Irre zu führen. Indem er sich auf die falsche Information hinsichtlich des angeblichen government to government-Geschäfts stützte -das saudi-arabische Königreich war in Wirklichkeit nie am Geschäft beteiligt - und in Unkenntnis der Verschuldung der Joint-Venture-Gesellschaft gegenüber PETROSAUDI in Höhe von 700 Millionen USD sowie der Tatsache, dass PETROSAUDI die angeblichen Rechte bezüglich der turkmenischen Vermögenswerte, welche sie in das Joint-Venture einbringen sollte, nicht besass, stimmte das Board of Directors des 1MDB dem Geschäft schliesslich zu. Dieses Einverständnis war mit Bedingungen verbunden, welche durch die beiden Führungspersonen, welche gemeinsam mit den Angeschuldigten und Taek Jho LOW agierten, schlussendlich nicht eingehalten wurden.

... mit persönlichen Absichten
Der Joint-Venture-Vertrag zwischen 1MDB und PETROSAUDI wurde in der Folge im September 2009 abgeschlossen. Er sah vor, dass 1MDB für eine Aktienbeteiligung an der Joint-Venture-Gesellschaft ein Milliarde USD in bar einbringt und PETROSAUDI Vermögenswerte in der Höhe von 2.7 Milliarden USD - Mittel, die sie in Wirklichkeit nicht besass. Vom Betrag über 1 Milliarde USD, welche von 1MDB freigegeben wurde, und entgegen der Genehmigung des Board of Directors des 1MDB, wurden 700 Millionen USD auf ein Konto einer Gesellschaft, deren wirtschaftlicher Berechtigter Taek Jho LOW war, bei einer Bank in der Schweiz überwiesen. Von diesen 700 Millionen USD überwies dieser gemäss Anklage 85 Millionen USD an einen der Beschuldigten, welcher seinerseits von dieser Summe 33 Millionen USD an den anderen Beschuldigten überwies. Die restlichen 300 Millionen USD, von denen PETROSAUDI profitierte, wurden auf das Konto der Joint-Venture-Gesellschaft bei einer Bank in der Schweiz überwiesen.

Eine Reihe zusätzlicher Investitionen
Im Weiteren schmiedeten die beiden Beschuldigten gemäss Anklage in Zusammenarbeit mit Taek Jho LOW weitere Pläne mit der Absicht, sich persönlich oder Drittpersonen zu bereichern. So wurde das Board of Directors des 1MDB dazu gebracht, im September 2010 und im Oktober 2011 im Rahmen eines islamischen Darlehens, welches das Joint-Venture-Geschäft abgelöst hatte, zusätzliche Überweisungen in Höhe von 830 Millionen USD gutzuheissen, welche ebenfalls veruntreut wurden. Gegenüber dem Board of Directors des 1MDB wurden wiederum die früher erläuterten Argumente vorgebracht. Darüber hinaus wurde an 1MDB Zinsen von über 80 Millionen USD bezahlt. Dieser Betrag wurde in Wirklichkeit von den Geldern abgezogen, welche 1MDB selbst überwiesen hatte.

Geldwäscherei
Zusammenfassend wird den Beschuldigten insbesondere vorgeworfen, zwischen September 2009 und mindestens Juli 2015 Bankkonten in der Schweiz und im Ausland eröffnet zu haben, um dort Gelder aufzubewahren, angenommen zu haben und Überweisungsaufträge erteilt - und, was einen Beschuldigten betrifft, diese bestätigt, sowie Geldüberweisungen veranlasst zu haben mit dem Zweck, die Identifizierung deren Herkunft und deren Einziehung zu behindern. Mit dem vom 1MDB veruntreuten Geld konnten die Beschuldigten gemäss den Ermittlungen unter anderem Immobilien in der Schweiz und in London, Schmuck und private Equity erwerben und das Geschäft von PETROSAUDI auszubauen, aus dem sie ein hohes Einkommen erzielten und sich einen aufwendigen Lebensstil leisteten.

Eine Untersuchung mit internationalen Verflechtungen
Die Strafuntersuchung der Veruntreuung von Geldern des Joint-Venture und des islamischen Darlehens zwischen PETROSAUDI und 1MDB, sowie die mutmassliche Geldwäscherei dieser Beträge kann als die schweizerische Komponente des „1MDB-Komplexes" bezeichnet werden, welcher Teil eines weitaus grösseren internationalen Musters darstellt (s. Rahmen unten). Die umfangreichen Ermittlungen, welche von der BA im November 2017 gestartet wurden, erforderten neben den Einvernahmen der Beschuldigten, Auskunftspersonen und Zeugen in der Schweiz und im Ausland die Prüfung von Hunderttausenden von Dokumenten aus den E-Mail-Registern der PETROSAUDI und aus der internationalen Rechtshilfe sowie eine umfangreiche forensische Analyse der Geldflüsse.

Die BA dankt den Strafverfolgungsbehörden der USA, Malaysias, des Vereinigten Königreichs, Singapurs, Jerseys, Kanadas und Barbados für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Es sei darauf hingewiesen, dass der Justizminister der USA diesen Sachverhalt als „den bisher grössten Fall von Kleptokratie" bezeichnete.

Die BA wird ihre Anträge, insbesondere diejenigen hinsichtlich der Einziehung der beschlagnahmten Vermögenswerte anlässlich der Hauptverhandlung vor dem BStGer in Bellinzona vorlegen. Die beschlagnahmten Vermögenswerte belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von ca. 192 Millionen CHF, wobei die in der Schweiz und in London beschlagnahmten Liegenschaften nicht eingerechnet sind.

Bis zum Vorliegen des rechtsgültigen Urteils gilt für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Mit der Anklageeinreichung ist das BStGer für die weitere Information der Medien zuständig.

Strafanzeige des „Whistleblowers": Nichtanhandnahmeverfügung
Parallel zur Eröffnung des oben erwähnten Strafverfahrens erstatteten ein ehemaliger Angestellter von PETROSAUDI, welcher Kopien von Daten des Servers seines ehemaligen Arbeitgebers an die Presse weitergegeben hatte, sowie dessen Ehefrau Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf gegen die Beschuldigten sowie gegen eine Drittperson wegen Drohung (Art. 180 StGB), Erpressung (Art. 156 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183 StGB), Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB), Verleumdung (Art. 174 StGB), Falscher Anschuldigung (Art. 303 StGB), Irreführung der Rechtspflege (Art. 304 StGB), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Kriminelle Organisation (Art. 260ter StGB) und Geldwäscherei (Art. 305bis StGB). Die Anzeige wurde an die BA delegiert.

Die eingehende Analyse ergab jedoch, dass die Tatbestandselemente der angezeigten Straftaten nicht erfüllt sind, dass die Anzeigefrist verjährt ist oder dass die angezeigten Tatbestände keinen hinreichenden Tatverdacht i. S. des Art. 309 Abs, 1 lit a StPO darstellten. Es wird deshalb auf ein Eintreten in dieser Sache verzichtet. Im Übrigen wird die Straftat der Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) im oben erwähnten Verfahren behandelt. Die BA weist darauf hin, dass gegen diese Verfügung beim Bundesstrafgericht Beschwerde eingereicht werden kann. Da die Beschwerdefrist noch nicht abgelaufen ist, ist diese Verfügung noch nicht rechtskräftig und kann deshalb derzeit noch nicht eingesehen werden.

Der 1MDB-Komplex bei BA
In Folge der weltweiten Dimension der mutmasslichen Veruntreuung der Vermögenswerte des malaysischen Staatsfonds 1MDB hat sich nicht nur die BA mit dem Thema befasst, sondern zahlreiche Behörden haben Strafverfahren in diesem Zusammenhang eröffnet. Die Schweiz ist jedoch nicht untätig und neben dem Verfahren, dessen Anklageschrift heute beim Bundesstrafgericht eingereicht wird, führt die BA in diesem Zusammenhang noch weitere Strafuntersuchungen, d.h.

- ein im August 2015 eröffnetes Strafverfahren gegen zwei ehemalige Organe des 1MDB und gegen Unbekannt wegen des Verdachts auf Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB), Ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB), Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) und Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB), welches im April 2016 auf zwei ehemalige emiratische Beamte ausgeweitet wurde, welche für Staatsfonds in Abu Dhabi verantwortlich waren, wegen des Verdachts auf Betrug (Art. 146 StGB), Ungetreue Geschäftsbesorgung (art. 158 StGB), ungetreue Amtsführung (Art. 314 StGB), Urkundenfälschung (Art. 251 StGB), Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies StGB) und Geldwäscherei (Art. 305bis StGB).

- Im Mai 2016, Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Bank BSI SA wegen des Verdachts auf Mängel in der internen Organisation der Bank, im Anschluss an einen Entscheid in einem von der Eidgenössischen Finanzmarktausicht FINMA eingeleiteten Enforcement-Verfahrens. Aufgrund dieser Mängel sei die Bank nicht in der Lage gewesen, die Begehung der derzeit untersuchten Straftaten zu verhindern.

- Ein seit November 2018 geführtes Strafverfahren gegen einen ehemaligen Angestellten der PETROSAUDI wegen des Verdachts auf Wirtschaftlichen Nachrichtendienst (Art. 273 StGB).

Schliesslich ist noch zu erwähnen, dass das im Oktober 2016 eröffnete Strafverfahren gegen die Bank Falcon Private Bank SA, welche in Falcon Private SA umbenannt wurde, im Sinne des Art. 314 StPO sistiert wurde.

 


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