Bundesrat nimmt Empfehlungen für privatrechtliche Stiftungen zur Kenntnis

Bern, 21.04.2023 - Der Bundesrat hat am 19. April 2023 den Bericht der Geschäftsprüfungs-kommission des Nationalrats zur Stiftung «meineimpfungen» zur Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen zum Engagement des Bundes bei privatrechtlich organisierten Empfängerinnen und Empfängern von Subventionen des Bundes und zum Einsitz in Stiftungsräte.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat sich mit der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Stiftung «meineimpfungen» befasst. Die Stiftung betrieb ein elektronisches Impfdossier und wurde vom Bund während mehrerer Jahre finanziell unterstützt. Im Frühling 2021 wurden schwerwiegenden Datenschutz- und Sicherheitsmängel bei dem von der Stiftung betriebenen elektronischen Impfdossier festgestellt. Die Plattform wurde kurz danach ausser Betrieb genommen.

Die GPK-N konzentrierte sich bei ihren Abklärungen auf die Fragen, wie das Eidgenössische Departement des Innern und das BAG ihre Aufsichtsfunktionen in diesem Fall wahrgenommen haben, ob die ergriffenen Massnahmen zweckmässig waren und welche allgemeinen Lehren aus diesem Fall gezogen werden können.

Die Geschäftsprüfungskommission kommt zum Schluss, dass das BAG bezüglich der Datensicherheit bei der Stiftung «meineimpfungen» angemessen gehandelt hat und dem Aspekt des Datenschutzes genügend Beachtung zukommen liess.

Einsitz von Angestellten des BAG im Stiftungsrat

Angestellte des BAG nahmen zeitweise im Stiftungsrat der Stiftung «meine-impfungen» Einsitz. Die GPK-N stellt fest, dass dies problematisch sein kann, da in solchen Konstellationen Interessenkonflikte auftreten können. Sie fordert denn auch einheitliche Regeln auf Bundesebene für den Einsitz in privatrechtlichen Stiftungen. Die Übernahme solcher Ämter ist für Bundesangestellte melde- und bewilligungspflichtig. Wenn Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bewilligung verweigert. Im vorliegenden Fall hätte gemäss GPK-N der in Frage stehende Einsitz im Stiftungsrat von der vorgesetzten Person abgelehnt werden müssen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die rechtlichen Grundlagen (Bundespersonal-gesetz und Bundespersonalverordnung) für solche Konstellationen klar sind. Es ist jedoch zentral, dass diese Pflichten in Zusammenhang mit der Einsitznahme in Stiftungen allen Angestellten bekannt sind, die Führungskräfte ihre Verantwortung im Arbeitsalltag tatsächlich wahrnehmen, und eine saubere Dokumentation des Melde- oder Bewilligungsprozesses erfolgt.

Engagement des Bundes bei Empfängern von Subventionen

Der Stiftung «meineimpfungen» wurden Finanzhilfen des Bundes ausgerichtet. Das BAG hatte die Aufgabe, die korrekte Verwendung dieser Finanzhilfe zu beaufsichtigen. Die GPK-N kommt zum Schluss, dass die Aufsicht des BAG über die Stiftung zu zurückhaltend war. Der Bundesrat stimmt mit dieser Schlussfolgerung überein. Bei Versäumnissen der Stiftung, wie dem verspäteten Einreichen von Berichten oder Rechnungen, wären raschere und kritischere Nachfragen angezeigt gewesen.

Mit dem neuen Subventionsgesetz – in Kraft seit dem 1. Januar 2022 – wurde die Verpflichtung eingefügt, schriftliche Prüfkonzepte für die Kontrolle von Subventionen zu erstellen. Die neuen Regelungen sind unabhängig von der Rechtsform der Subventionsempfänger zu beachten und zu befolgen. Die Umsetzung dieser neuen Bestimmung erfolgt in den zuständigen Departementen und muss von diesen weiter vorangetrieben werden.


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