Soforthilfe von 5 Millionen an die Zahlungsbilanz

Bern, 30.03.2000 - Weitere Wiederaufbauhilfe der Schweiz nach den verheerenden Überschwemmungen in Mosambik. Das seco gewährt Mosambik eine nicht rückzahlbare Finanzhilfe von 5 Millionen Franken. Damit beteiligt sich die Schweiz an den internationalen Bemühungen für den Wiederaufbau des Landes. Dieser Beitrag ergänzt die 10 Millionen Franken, die die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bereits zugesagt hat.

Von den kürzlichen Überschwemmungen wurden mehrere Länder im südlichen Afrika heimgesucht. In Mosambik waren die Auswirkungen aber besonders dramatisch: über eine Million Menschen waren direkt betroffen, die Infrastrukturen wurden stark beschädigt und die Ernten vernichtet. Diese Naturkatastrophe gefährdet die Fortschritte, welche Mosambik in den letzten zehn Jahren dank einem gelungenen Versöhnungsprozess und einem bedeutenden Wirtschaftsreformprogramm erreicht hat.

Dank dieser erfolgreichen Versöhnungspolitik und den bedeutenden Wirtschaftsreformen weist Mosambik eine aussergewöhnlich hohe Wachtumsrate aus (1998: 12%). Die Inflation wurde weitgehend unter Kontrolle gebracht, die Zolltarife konnten gesenkt werden, die Verwaltung der öffentlichen Gelder ist besser kontrolliert und die Privatisierung weiter fortgeschritten.

Mosambik ist ein Schwerpunktland der Schweizer Zusammenarbeit. Die Aktivitäten des seco, welche sich seit 1996 auf 36 Millionen Franken belaufen, unterstützen den Wirtschaftsreformprozess und die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für den Aufbau des Privatsektors. Die jetzt gewährte Soforthilfe an die Zahlungsbilanz ist an ein mit der Regierung abgestimmtes Reformprogramm gebunden. Um dem Land zu einer grösseren Unabhängigkeit gegenüber der Auslandhilfe zu verhelfen, unterstützte das seco schon die Steuerreform, die es erlaubte, die Mehrwertsteuer einzuführen.

Die Soforthilfe an die Zahlungsbilanz wird zusätzlich zum ordentlichen Programm des seco geleistet und soll der Regierung helfen, Budgetressourcen freizugeben, die für die Finanzierung des Wiederaufbaus im Land unabdingbar sind. Damit belaufen sich die finanziellen Mittel, welche die Schweiz für die Opfer der Überschwemmungen zur Verfügung stellt, auf 15 Millionen Franken.

Bern, 30. März 2000

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