Wahl der Arbeitgebervertretung in das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund

Bern, 19.04.2023 - An seiner Sitzung vom 19. April 2023 hat der Bundesrat sechs Mitglieder in das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund (POB) gewählt. Diese werden für die Amtsdauer vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2027 die Arbeitgeberinteressen im POB vertreten.

Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund (POB) setzt sich zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden und der Arbeitgeber zusammen. Die Hauptaufgabe des POB ist es, Änderungen im Anschlussvertrag und insbesondere im Vorsorgereglement zu beschliessen. Im Weiteren legt das POB den Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben fest, entscheidet über die Verwendung von allfälligen Überschüssen, führt bei Bedarf Teilliquidationen durch und prüft im Falle einer Unterdeckung, ob allfällige Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden müssen.

Die Arbeitnehmervertretung wurde am 22. März 2023 durch die Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt. Die Wahl der Arbeitgebervertretung liegt in der Kompetenz des Bundes-rates. Er hat an seiner Sitzung vom 19. April 2023 folgende Personen in das POB gewählt:

  • Sägesser, Therese, Kauffrau HKG, Leiterin Human Resources und Finanzen Parlamentsdienste
  • Siegenthaler, Marc, Betriebsökonom FH, Executive MBA, Stellvertretender Generalsekretär VBS
  • Steffen Scheidl, Bettina, Juristin, Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung BJ
  • Terribilini, Marco, Jurist, Leiter Vergütungsmanagement EPA
  • Wannier, Marianne, Master in Psychologie und Human Resources, Leiterin Human Resources ASTRA
  • Zentner, Alain, Dipl. Betriebsökonom FH, Master of Advanced Studies in Controlling, Stellvertretender Generalsekretär EDI


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