Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft per 1. Juli 2023

Bern, 19.04.2023 - An seiner Sitzung vom 19. April 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft per 1. Juli 2023 in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen ermöglichen die Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft.

Die Zinsen aus dem Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG-Fonds) wurden verwendet, um die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen in der Landwirtschaft zu reduzieren. Da er seit 2018 jedoch keine Zinsen mehr erwirtschaftete, empfahl die Eidgenössische Finanzkontrolle die Auflösung des Fonds. Am 30. September 2022 haben die eidgenössischen Räte die Revision des Gesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft verabschiedet, die die Auflösung des Fonds ermöglicht.

Das Fondskapital von 32,4 Millionen Franken wird an die Kantone übertragen. Der Anteil, der jedem Kanton zusteht, wird proportional zur Summe der im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Auf die Begünstigten hat die Auflösung jedoch keine Auswirkungen. Die Änderung des FLG tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.


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