Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule: Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet

Bern, 19.04.2023 - Die Aufsicht über die Sozialversicherungen wird im Bereich der 1. und 2. Säule modernisiert. Ziel der Modernisierung sind ein besseres Risikomanagement, die Verstärkung der Governance sowie die zweckmässige Steuerung der Informationssysteme. Dazu werden die Aufgaben und Pflichten der Durchführungsstellen wie auch der Aufsichtsbehörde präzisiert. Damit diese Änderungen umgesetzt werden können, müssen mehrere Verordnungen angepasst werden. An seiner Sitzung vom 19. April 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen eröffnet, sie dauert bis zum 12. Juli 2023.

Das Parlament hat die Vorlage «Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» am 17. Juni 2022 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen, so dass die Vorlage grundsätzlich per 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die in der 1. Säule vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen verfolgen drei Hauptstossrichtungen:

Moderne, risikoorientierte Aufsicht

In der AHV, bei den EL, der EO sowie bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft ist die Aufsicht heute vorwiegend reaktiv. Sie soll deshalb vermehrt proaktiv und risikoorientiert ausgestaltet werden. Die Durchführungsstellen werden verpflichtet, moderne Führungs- und Kontrollinstrumente einzuführen (Risiko- und Qualitätsmanagement, internes Kontrollsystem). Zudem werden die Aufgaben und Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde präzisiert.

Stärkung der Governance

Die Grundsätze der Good Governance werden im Gesetz verankert. Dazu gehören insbesondere die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Durchführungsstellen und an die Integrität der verantwortlichen Personen bei den Ausgleichskassen. Damit wird eine einwandfreie Durchführung der 1. Säule sichergestellt.

Verbesserung der Steuerung und Aufsicht über Informationssysteme

Die Durchführungsstellen stellen künftig sicher, dass ihre Informationssysteme die notwendige Stabilität, Informationssicherheit und den Datenschutz gewährleisten. Die Aufsichtsbehörde erlässt Mindestanforderungen an die Informationssicherheit und den Datenschutz. Zudem wird geregelt, wie die Entwicklung und der Betrieb von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen finanziert werden.

Gezielte Optimierungen in der 2. Säule

Die Anpassungen schaffen die Grundlage für die Übernahme von Rentnerbeständen und sichern, soweit möglich, die Finanzierung der Rentenverpflichtungen. Dazu werden die Aufgaben der Expertinnen und Experten für berufliche Vorsorge präzisiert.

Die Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen dauert bis zum 12. Juli 2023. Der Bundesrat setzt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Modernisierung der Aufsicht fest.


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Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
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