Bundesrat schickt Neuausrichtung der Ernährungs-Pflichtlager in Vernehmlassung

Bern, 19.04.2023 - Die Pflichtlager für die Ernährung sollen ausgebaut werden. Neu sollen die Pflichtlager zusammen mit der Inlandproduktion die Schweiz bis zur nächsten Inlandernte auf reduziertem Niveau versorgen können. Der Bundesrat hat am 19. April 2023 die Vernehmlassung zur vorgeschlagenen Änderung der Verordnung eröffnet. Sie läuft bis zum 11. August 2023.

Zurzeit gilt, dass die Schweiz in einer schweren Mangellage während drei bis vier Monaten vollständig aus Pflichtlagern versorgt werden soll. Mit dem Ausbau der Pflichtlager würde die Schweiz neu während maximal zwölf Monaten auf reduziertem Niveau aus Pflichtlagern und der inländischen Produktion versorgt. Die Inlandproduktion bleibt damit auch weiterhin von grosser Bedeutung. Der Bundesrat rechnet in diesem Zusammenhang mit stabilen Inland-Erträgen. 

Mehr Getreide sowie Speiseöle und -fette

Die benötigte Pflichtlagermenge wird neu so berechnet, dass sie einen Gesamtausfall der Nahrungsmittelimporte ausgleicht. Betroffen wären alle Produkte, also Rohprodukte, aber auch verarbeitete Produkte. Um dies zu erreichen, sollen die Pflichtlager für Getreide um fast 50 Prozent sowie für Speiseöle und -fette um rund 25 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig sollen die Pflichtlager für Proteinträger, die als Futtermittel verwendet werden, reduziert werden.

Für die Ausdehnung der Pflichtlager müssen die privaten Pflichtlagerhalter ihre Lagerkapazitäten vergrössern. Die jährlichen Mehrkosten für Lager- und Kapitalkostenentschädigungen werden auf 17 Millionen Franken geschätzt. Dazu kommen einmalige Kosten für den Ausbau der Pflichtlager von 84 Millionen Franken. Die Finanzierung dieser Mehrkosten wird über den Garantiefondsbeitrag sichergestellt.


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