Kampf gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit

Bern, 09.03.2000 - Das Parlament nimmt neues Übereinkommen der IAO an Das eidgenössische Parlament hat heute entschieden, das Übereinkommen (Nr. 182) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit anzunehmen. Der Entscheid zeigt den Willen der Schweiz, sich aktiv am Kampf gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit wie Zwangsarbeit, sexuelle Ausbeutung, den Gebrauch von Kindern für illegale Handlungen wie den Drogenhandel und deren zwangsweise Rekrutierung für den militärischen Einsatz zu beteiligen. Das Übereinkommen legt ein Schutzalter von 18 Jahren fest und verpflichtet zur nationalen und internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Kontrolle, Entwicklungszusammenarbeit und Reintegration von betroffenen Kindern.

Das Übereinkommen war erst im Juni 1999 von der Internationalen Arbeitskonferenz verabschiedet worden. Dank des raschen Entscheids des Parlaments kann unser Land die Kampagne der IAO zugunsten einer universellen Ratifikation dieses zu den acht fundamentalen Übereinkommen der IAO gehörenden Instruments unterstützen.

Im weiteren will das Parlament die Zusammenarbeit zwischen den unabhängigen drei Schweizer Delegationen bei der IAO (Regierung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber) fördern und hat dazu die Annahme eines entsprechenden Übereinkommens (Nr. 144) beschlossen.

Bern, 9. März 2000

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