Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Exports

Bern, 23.02.2000 - Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft für das neue Exportförderungsgesetz verabschiedet. Mit der Durchführung der staatlich finanzierten Exportförderung, die sich vor allem an die KMU richtet, wird ein Dritter beauftragt. Dieser Exportförderer wird gemeinwirtschaftliche Dienstleistungen in den Bereichen Information, Beratung und Auslandmarketing erbringen. Der Bundesrat definiert einen Zahlungsrahmen von 40,8 Millionen Franken für drei Jahre.

Der Bundesrat will die Exportförderung den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Er beantragt eine neue gesetzliche Grundlage, welche die geltende, auf das Jahr 1927 zurückgehende Regelung ablöst. Das bisherige Deckungsbeitragsprinzip wird durch einen Leistungsvertrag abgelöst, der mit einer ausserhalb der Verwaltung stehenden Organisation (Exportförderer) abzuschliessen ist. Damit wird die Resultateverantwortung des Exportförderers klar von der zielsetzenden und kontrollierenden Verantwortung des Bundes abgegrenzt. Der Exportförderer erhält für die ihm übertragenen Aufgaben ein Globalbudget von 13,6 Millionen Franken pro Jahr.

Die Exportförderung soll vor allem KMU, die zwar exportfähig aber im Export unerfahren sind, zu Gute kommen. Zudem soll erfahrenen Exporteuren der Vorstoss in neue Märkte erleichtert werden. In wichtigen Märkten werden Exportstützpunkte eingerichtet. Diese werten das bestehende Angebot bei Botschaften, Konsulaten und Handelskammern auf.

Wesentlich verstärkt werden soll die Bereitstellung und Vermittlung aktueller und bewerteter exportrelevanter Information. Weil die Zukunft hier in den elektronischen Medien liegt, soll die gedruckte Information in den nächsten Jahren zunehmend durch das Internet ersetzt werden. Auch der Beratung wird gerade für die KMU eine grosse Bedeutung zukommen.

Etwas weniger stark gewichtet werden die Leistungen im Bereich Auslandmarketing, ohne jedoch die Förderung des Messewesens ganz aufzugeben. Die Unternehmen werden die Exportförderungsdienste über Internet oder telephonisch über ein Call-center erreichen. Regional werden ihnen zudem firmennahe Exportberater bei Handelskammern und Verbänden zur Verfügung stehen.

Die OSEC verfügt über die Kenntnisse und Fähigkeiten um den Auftrag als Exportförderer erfüllen zu können. Es wäre damit folgerichtig, ihr diesen Auftrag zu erteilen. Sie müsste sich zur Übernahme dieses Mandats aber richtig positionieren und ihre Strukturen anpassen. Der Bundesrat ist bereit, diese Neuausrichtung zu unterstützen und beantragt dafür einen einmaligen Rahmenkredit von 3,6 Millionen Franken.

Bern, 23. Februar 2000

EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Kommunikationsdienst des EVD


Auskünfte:
Barbara Rigassi
Mitglied der Geschäftsleitung
SECO
Tel. +41 (0)31 322 29 59

Thomas Hafen
Chef Exportförderung
SECO
Tel. +41 (0)31 324 08 31


Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-9429.html