Bund fördert Labels durch Beratung und Vermittlung

Bern, 16.02.2000 - Labels sollen Konsumentinnen und Konsumenten den bewussten Einkauf von umweltfreundlichen, nachhaltig erzeugten Produkten ermöglichen. Die vermehrte Kennzeichnung umweltfreundlich erzeugter Produkte ist aber primär eine Aufgabe nichtstaatlicher Organisationen. Die Tätigkeit des Bundes besteht in der Beratung, Vermittlung, Gesetzgebung und der gelegentlichen finanziellen Unterstützung. So steht es in einem Bericht zur Anerkennung und Förderung von Labels, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat.

Die Labels sind freiwillige Kennzeichnungen, die im weitesten Sinn umwelt- oder sozialbezogene Aspekte von Produkten und Dienstleistungen betreffen. Im Rahmen seiner Strategie einer nachhaltigen Entwicklung hat sich der Bund bereits bisher im Bereich von Labels engagiert:

Die finanzielle Unterstützung des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO, für die von Hilfswerken geschaffenen Soziallabels "Max Havelaar" - ein Label zur Verbesserung der Lebensbedingungen lokaler Produzenten von Agrarerzeugnissen in Entwicklungsländern - und "STEP" - ein Label zur Förderung gerechter Bedingungen bei der Herstellung und dem Handel von Teppichen - wurde als Starthilfe für die Einführung der betreffenden Labels auf dem Markt konzipiert.

Wie die EU hat der Bund mit der "Bioverordnung" staatliche Mindestbedingungen für die Vergabe von Biolabels definiert und damit die Voraussetzungen für eine verbesserte Markttransparenz für Erzeugnisse des biologischen Landbaus geschaffen.

Das vom Bundesamt für Energie verliehene Label "Energie 2000" für die Kennzeichnung von Elektrogeräten mit geringem Energieverbrauch ist das erste und bisher einzige staatliche Label in der Schweiz. Dieses Label ist ein Instrument, das die Konsumenten bei der Wahl möglichst sparsamer Elektrogeräte unterstützt und zugleich den Herstellern als Ansporn dient, die Energieeffizienz ihrer Produkte auch in Zukunft ständig weiter zu verbessern.

Unter der Moderation des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft, BUWAL, ist es gelungen, für die konkurrierenden Holzlabels aus Kreisen der Forstwirtschaft ("Q-Label") und aus Umweltschutzkreisen ("FSC") gemeinsame Anforderungen an die Waldbewirtschaftung zu definieren. Diese "Nationalen Standards für die Waldzertifizierung in der Schweiz" tragen auch den auf internationaler Ebene vorgegebenen Anforderungen Rechnung.

Der Bundesrat erachtet die Förderung von Labels primär als eine Aufgabe der nichtstaatlichen Organisationen. Private, direkt zwischen Produzenten- und Konsumentenorganisationen vereinbarte Labels finden meist grössere Akzeptanz als staatlich verordnete. Auch dem Bund stehen aber zur Anerkennung und Förderung von Labels verschiedene Instrumente zur Verfügung: Information und Aufklärung, Moderation und Beratung, Mitarbeit bei der Festlegung von Vergabekriterien, finanzielle Unterstützung von privaten Labels, die Änderung  rechtlicher Rahmenbedingungen für Labels sowie die Schaffung eigentlicher staatlicher Labels.

Für Fragen im Zusammenhang mit Labels im Rahmen der verschiedenen Sektorpolitiken in der Bundesverwaltung wird künftig eine systematischere Koordination gewährleistet. Die Arbeiten im Hinblick auf die Beteiligung der Schweiz am EU-Umweltzeichen werden weitergeführt. Für das öffentliche Beschaffungswesen können bestehende Labels zur Definition von Anforderungskriterien beigezogen werden. Zudem steht der Bund weiterhin für Beratung und Moderation unter privaten Labelanbietern sowie für die Mitwirkung an der Erarbeitung von international abgestimmten Vergabekriterien zur Verfügung. Hingegen wird eine staatliche Ombudsstelle für Labels als nicht notwendig erachtet. Die Forderung nach Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, namentlich eine Verordnung mit Mindestanforderungen für Soziallabels und Initiativen des "Fairen Handels", wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt abgelehnt.

Der Bericht ist das Ergebnis einer Untersuchung zur Massnahme 6 "Anerkennung und Förderung von Labels", die der Bundesrat in seiner im April 1997 verabschiedeten "Strategie zur nachhaltigen Entwicklung der Schweiz" in Aussicht gestellt hatte. Er entstand im Rahmen des interdepartementalen Ausschusses für den Folgeprozess des Erdgipfels von Rio von 1992 (IDARio) unter der Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL).


Bern, den 16. Februar 2000


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