Verlängerung der Zollfreiheit für Produkte aus ehemaligen EFTA-Ländern

Bern, 15.02.2000 - Die Zollfreikontingente, welche die Europäische Gemeinschaft und die Schweiz 1995 für gewisse Produkte vereinbart haben, werden für das Jahr 2000 verlängert. Bei der Einfuhr in die Schweiz sind davon vor allem Limonaden und andere alkoholfreie Getränke, Tierfedern und Tabakwaren betroffen. Bei der Ausfuhr in die EG geniessen Pektin, Kaffee- und Tee-Extrakte sowie verarbeitete Nahrungsmittel ohne landwirtschaftliche Rohstoffe Zollfreiheit. Der heutige Beschluss tritt rückwirkend auf den 01.01.2000 in Kraft. Die Oberzolldirektion wird auf dem Zirkularweg detailliertere Informationen bekanntgeben.

Diese Zollfreikontingente sind eine Folge des Beitritts Österreichs, Schwedens und Finnlands zur Europäischen Union im Jahre 1995.
Sie gewährleisten die Fortführung des Liberalisierungsgrades zwischen der Schweiz und ihren ehemaligen EFTA-Partnern.
Bern, 15. Februar 2000

Staatssekretariat für Wirtschaft
Kommunikation / Information


Auskünfte:
Tabakwaren:
EFD
Oberzolldirektion
Andreas Kehrli
Tel. +41 (0)31 322 66 12

Übrige Waren:
EFD
Oberzolldirektion
Peter Pouyouros
Tel. +41 (0)31 322 65


Herausgeber

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-9420.html