Der Bund stärkt den Herdenschutz auch in der Alpsaison 2023

Bern, 06.04.2023 - Die Zahl der Wölfe und der Rudel in der Schweiz nimmt zu. Um Schäden an Nutztieren zu reduzieren, stellt der Bund für die Alpsaison 2023 erneut zusätzliche finanzielle Mittel für Herdenschutzmassnahmen zur Verfügung. Nutztierhalterinnen und Alpbewirtschafter erhalten die Möglichkeit, bei den Kantonen Gesuche zur Finanzierung von Sofortmassnahmen einzureichen. Der Bund vergütet den Kantonen im Rahmen des vom Parlament bewilligten Kredits bis höchstens 80% der Kosten.

Der Bestand und die Verbreitung des Wolfs in der Schweiz steigen laufend. Aktuell leben in der Schweiz rund 250 Wölfe und mindestens 26 Rudel. Entsprechend ist während des Alpsommers mit vermehrten Schäden an Nutztieren zu rechnen. Herdenschutzmassnahmen stellen einen wichtigen Beitrag zur Verhütung von Schäden dar. Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hat der Bund in diesem Jahr zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Mio. Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden sollen damit verschiedene Sofortmassnahmen.

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat die Massnahmen vom letzten Jahr analysiert und Anpassungen gemacht, wo bei der Umsetzung Schwierigkeiten aufgetreten waren. Auch dieses Jahr kann Hilfspersonal, das die Hirtinnen und Hirten beim Umsetzen von Herdenschutzmassnahmen unterstützt, mitfinanziert werden. Und es können weiterhin mobile Unterkünfte auf abgelegenen Alpen gefördert werden. Ebenfalls können wieder Pauschalen für die Verstärkung von Zäunen auf den Sömmerungsalpen beantragt werden. Auch für die Zaunverstärkungen in landwirtschaftlichen Nutzflächen gibt es unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung, je nach Herdengrösse. Die Kantone beantragen eine finanzielle Unterstützung beim Bund; dieser übernimmt bis höchstens 80% der Kosten. Die zusätzlich für den Alpsommer 2023 vom Bund beschlossenen Sofortmassnahmen ergänzen die bewährten Herdenschutzmassnahmen (Herdenschutzhunde, Zäune) und werden in die bestehende Vollzugshilfe Herdenschutz aufgenommen.

Zur besseren Unterstützung des Vollzugs des Herdenschutzes und des Wolfsmanagements plant der Bundesrat im Frühsommer die Jagdverordnung anzupassen.


Adresse für Rückfragen

Sektion Medien BAFU
Telefon: +41 58 462 90 00
Email: medien@bafu.admin.ch



Herausgeber

Bundesamt für Umwelt BAFU
https://www.bafu.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-94148.html